Dänemark: Mutter durfte fünfjährigen Oliver kurz treffen

Olivers Mutter am Dienstag auf dem Weg zum Gericht
Olivers Mutter am Dienstag auf dem Weg zum Gericht(c) REUTERS (SCANPIX DENMARK)
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Das Verfahren über eine Rückführung des Buben nach Österreich ist abgeschlossen, ein Urteil kommt in zwei Wochen. Der dänische Vater hat ihn im April in Graz der Mutter entrissen

Im Streit um das Sorgerecht für den fünf Jahre alten Oliver durfte dei österreichische Mutter den Buben am Mittwoch zum ersten Mal treffen, nachdem der Kleine von seinem dänischen Vater Anfang April in dessen Heimatland gebracht worden war. Nach Angaben der Anwältin der Mutter, Britta Schönhart, sei das Wiedersehen unglücklich verlaufen. Der Kleine ist traumatisiert, sagte Schönhart. Am späten Donnerstagnachmittag wurde im dänischen Helsingör außerdem die zweitägige Verhandlung zu einer eventuellen Rückführung des Fünfjährigen nach Österreich abgeschlossen: Die schriftliche Entscheidung des Gerichts soll am 21. September vorliegen.

Bei der Verhandlung wurden die Konfliktparteien befragt. Die Mutter habe laut ihrer Anwältin dargestellt, dass sie im Juli 2010 auch nach dänischem Recht die Obsorge hatte und legal aus dem Land mit ihrem Sohn nach Österreich gereist war. Dies habe auch der Vater bestätigt, so Schönhart, er habe erst nach der Ausreise der Mutter die alleinige Obsorge bei den dänischen Behörden beantragt und auch erhalten. Damit standen sich eine in Dänemark und eine in Österreich für die Mutter gültige Obsorge gegenüber.

Im April 2012 holte der Vater Oliver zurück nach Dänemark. Nach Angaben der Anwältin habe der Kindesvater "keine Rechtfertigung für die Entführung" des Buben abgegeben. "Er hat auch nicht eingesehen, dass er dem Kind mit seinem Verhalten geschadet hat", so Schönhart. Der Kleine erhalte auch keine psychologische Hilfe. Die Argumentation des Kindesvaters sei es u.a. gewesen, dass der Bub seinen Lebensmittelpunkt in Dänemark gehabt habe.

Man sei zuversichtlich, dass das Pflegschaftsgericht dem Antrag auf Rückführung Olivers nach dem Haager Kindesentführungsübereinkommen stattgebe, "alleine schon aus Gründen der Generalprävention", so die Advokatin nach der Verhandlung. Alle Voraussetzungen für eine Rückführung seien gegeben. Der Richterspruch wird am 21. September der dänischen Anwältin der Mutter sowie der Rechtsvertretung des Vaters zugestellt. "Es gibt noch die Möglichkeit zum Einspruch", so Schönhart. Wenn das Gericht aber Gefahr im Verzug sehe, könne es - wie auch in Österreich möglich - die Rückführung zeitgleich mit der Zustellung des Entscheids einleiten.

Erstes Wiedersehen seit April

Gestern, Mittwoch, sahen sich Mutter und Sohn auch erstmals seit Anfang April wieder. Dabei kam es laut der Anwältin zu einer Konfliktsituation zwischen den Eltern, da der Vater "entgegen der Vereinbarung" auch zu dem Treffen mitgekommen sei. Das Wiedersehen habe auch nur kurz gedauert, der Bub habe geweint, hieß es. Der Kontakt sei nur "unter schwersten Mühen" zustande zu bringen gewesen, wie von der Anwältin mitgeteilt wurde. Erst in letzter Sekunde habe der Vater dem Besuch zugestimmt und Oliver "entgegen der Vereinbarung" eine halbe Stunde zu spät gebracht. Ihrer Ansicht nach sei der Bub traumatisiert, so Schönhart.

Eine weitere Verhandlung im "Fall Oliver" ist am 25. September in Graz am Straflandesgericht angesetzt: Der Vater muss sich wegen schwerer Nötigung und Freiheitsentziehung verantworten. Ob er zur Verhandlung auch erscheinen wird, ist noch nicht klar.

(APA)

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