RH kritisiert Pensionssystem in der Sozialversicherung

kritisiert Pensionssystem Sozialversicherung
kritisiert Pensionssystem Sozialversicherung(c) AP (THOMAS KIENZLE)
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Der Rechnungshof ortet ein Einsparungspotenzial von 1,4 Milliarden Euro. Er empfiehlt den Wegfall des geltenden Verlustdeckels und eine Anhebung des Pensionssicherungsbetrags bis hin zum dreifachen Wert.

Heftige Kritik am Pensionswesen in der Sozialversicherung übt der Rechnungshof (RH). In einem neuen Bericht erkennen die Prüfer ein Einsparungspotenzial von insgesamt rund 1,4 Milliarden Euro, würden die Empfehlungen des RH umgesetzt. Ein Vergleich mit der Beamtenpension ergab bei Akademikern, dass ein 1970 geborener Bediensteter der Sozialversicherung bei gleichem Karriere-Verlauf wie ein Bundesbeamter eine um gut 1200 Euro höhere Pension erwarten kann (3860 zu 2670).

Das System in der Sozialversicherung ist so aufgebaut, dass die Bediensteten neben der ASVG-Pension zusätzlich Dienstgeberleistungen erhalten. Im Jahr 2011 machten diese gesamthaft rund 302,76 Millionen für etwa 16.000 Pensionisten aus. Für jene Bediensteten, die vor 1996 in den Dienst getreten waren, wies das System Vorteile von Beamtenrecht und ASVG auf. Die Abfertigung sowie das für Frauen niedrigere Pensionsantrittsalter aus dem ASVG sowie die Unkündbarkeit und eine höhere Pension wie im öffentlichen Dienst.

Fast 70 Prozent der männlichen und gut 73 Prozent der weiblichen Pensionisten, die in den Jahren 2009 und 2010 in den Ruhestand versetzt wurden, erhielten noch eine Gesamtpension von über 80 Prozent des Letztbezugs. Der Durchschnitt bei Männern betrug 84,6 Prozent vom Letztbezug, bei Frauen 84,0.

Fünf Jahre niedriger als Regelpensionsalter

Der Anteil der "Hacklerpensionisten" belief sich im Jahr 2010 auf rund 67 Prozent der Gesamtzahl der Ruhestandsversetzungen. Dadurch war das durchschnittliche Pensionsantrittsalter bei Männern (2010: 59,9 Jahre) bzw. bei Frauen (2010: 55,7 Jahre) um jeweils etwa fünf Jahre niedriger als das Regelpensionsalter.

Die Abschläge bei vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand sind bei der Berechnung der Dienstordnungspension um rund zwei Drittel geringer als im ASVG bzw. beim Bund. Zusätzlich kamen sie bei der Ruhestandsversetzung aufgrund von Dienstunfähigkeit aufgrund weiterer Sonderregelungen faktisch nicht zur Anwendung. Trotz der in der Dienstordnungspension vorgesehenen, schrittweise steigenden, maximal 40-jährigen Durchrechnung der monatlichen Beitragsgrundlagen kam es mit steigendem Geburtsjahr teilweise sogar zu einer Erhöhung der Dienstgeber(pensions)leistung.

950 Millionen Euro an Einsparungen

Die Umsetzung der Empfehlungen des RH würde nach dessen Angaben von 2013 bis 2050 Einsparungen für die 9366 Verwaltungsangestellten der Sozialversicherungsträger gemäß Dienstordnung von insgesamt 950 Millionen mit sich bringen. Hinsichtlich der Ärzte, des Pflegepersonals und der Arbeiter sowie Psychologen und Zahntechniker, in Summe 4496 dem Übergangsrecht unterliegende Bedienstete, würde die Umsetzung der Empfehlungen ein geschätztes Einsparungspotenzial von zusätzlich 450 Millionen Euro nach sich ziehen.

Empfohlen wird etwa ein Wegfall des noch geltenden Verlustdeckels. Ebenfalls angeregt wird eine deutliche Anhebung des Pensionssicherungsbetrags bis hin zum dreifachen Wert. Zudem müsste es zu einer Erhöhung der Abschläge analog zum ASVG kommen, meint der Rechnungshof.

(APA)

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