Sozialminister Rudolf Hundstorfer bittet Ex-Bedienstete der Sozialversicherung stärker zur Kasse. Im Sozialressort sieht man dies als einzige Möglichkeit eines Eingriffs.
Wien/Ett. Im Zuge der Reform der Invaliditätspensionen, die Anfang November im Ministerrat beschlossen werden soll, wird Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) ehemaligen Bediensteten der Sozialversicherung voraussichtlich ab 2013 einen höheren Pensionsbeitrag vorschreiben: Statt 3,3 Prozent von der Bruttozusatzpension der Ex-Mitarbeiter werden künftig sozial gestaffelt bis zu sechs Prozent für jene fällig, deren Dienstverhältnis vor 1996 begonnen hat und die vom günstigeren Altpensionsrecht profitieren.
Die entsprechende Änderung war bereits vor der jetzt veröffentlichten Kritik des Rechnungshofs am Pensionsrecht der Sozialversicherungen von Hundstorfer in Begutachtung geschickt worden. Der Rechnungshof hatte allerdings Pensionsbeiträge bis zu 9,9 Prozent, also eine Verdreifachung, vorgeschlagen.
Im Sozialressort sieht man dies als einzige Möglichkeit eines Eingriffs. Weitere Änderungen müssten auf kollektivvertraglicher Basis im Hauptverband der Sozialversicherungsträger selbst vorgenommen werden, wo Verhandlungen laufen. Im Hauptverband wird betont, dass das Altsystem ohnehin auslaufe. Wenn dies rascher erfolgen soll, sei jedoch der Gesetzgeber am Zug.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 16.10.2012)