Der Verfassungsgerichtshof hat ein Prüfungsverfahren eingeleitet, da das geltende Recht keine Ausnahmen für beeinträchtigte Personen enthält. Staatssekretär Kurz fühlt sich bestätigt.
Das geltende Staatsbürgerschaftsrecht dürfte verfassungswidrig sein, zumindest in einem wesentlichen Punkt. Der Verfassungsgerichtshof hat deshalb ein Gesetzesprüfungsverfahren eingeleitet, bestätigte der Sprecher des Höchstgerichts am Dienstag einen Bericht des "Standard". Im Wesentlichen geht es um jenen Passus, wonach keine Sozialhilfe bezogen werden darf, wenn man einen österreichischen Pass haben will.
Ins Rollen gebracht hatte den Fall Karina Montes de Oca. Die seit 1976 ununterbrochen in Österreich lebende Uruguayanerin gilt wegen psychischer Beeinträchtigungen zu 50 Prozent als behindert. Ihr Antrag auf Staatsbürgerschaft wurde mit der Begründung abgewiesen, dass sie von der bedarfsorientierten Mindestsicherung lebt.
Der Verfassungsgerichtshof teilt nun die Bedenken der Anwältin der Frau. Es gelte zu prüfen, ob die ausnahmslose Einkommensregel gegen das verfassungsrechtliche Verbot verstoße, Menschen wegen einer Behinderung zu benachteiligen, heißt es in dem Beschluss. In den meisten Fälle führen solche Gesetzesprüfungsverfahren zur Aufhebung der entsprechenden Bestimmung.
Kurz fühlt sich bestätigt
VP-Integrationsstaatssekretär Sebastian Kurz fühlte sich durch die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs in seinen Reformbemühungen bestärkt. Das teilte sein Büro Dienstagvormittag mit. Die vom Innenministerium geplante Novelle werde auch jene Passage umfassen, die sich das Höchstgericht nun genauer ansehe, nämlich die mögliche Benachteiligung Behinderter. Wann der Entwurf endgültig vorliegt, hänge von Verhandlungen mit dem Koalitionspartner ab.
(APA)