Drei früheren Telekom-Vorständen, ein Mitarbeiter und einem Broker sind wegen Untreue angeklagt. Den Beschuldigten drohen bis zu zehn Jahre Haft. Es geht um saftige Boni dank eines dubiosen Kurssprungs.
Wien. Für rund 100 Manager der Telekom Austria (TA) fiel Weihnachten im Jahr 2004 in den Februar. Als der Aktienkurs am 26. Februar in letzter Minute über die Marke von 11,70 Euro sprang, waren die Führungskräfte um Boni von knapp neun Mio. Euro reicher. Jetzt sind die Ex-TA-Vorstände Heinz Sundt, Stefano Colombo und Rudolf Fischer, der TA-Mitarbeiter Josef Trimmel und der Broker Johann Wanovits angeklagt.
Weil gegen die Anklage wegen Untreue bzw. Beteiligung an der Untreue keine Einsprüche vorliegen, ist diese nun rechtskräftig. Dies bestätigte der Sprecher des Straflandesgerichts Wien, Andreas Hautz, der „Presse“ gegenüber. Der Akt sei schon bei Richter Michael Tolstiuk. Ob der Prozess noch heuer beginnt, hänge vom Terminkalender ab – der sei für November und Dezember schon gut gefüllt.
Die Affäre um die Kursmanipulation ist einer der Ermittlungsstränge, denen die Staatsanwaltschaft Wien wegen dubioser Zahlungen an Politiker und Parteien, Berater und Lobbyisten nachgeht.
Die erste Teilanklage betrifft die Vorgänge im Jahr 2004. Damals soll Wanovits – auf Vermittlung des inzwischen suspendierten Trimmel und im Wissen von Sundt, Colombo und Fischer – 864.381 Aktien gekauft haben. Dadurch wurde der Kurs so weit nach oben getrieben, dass die vereinbarten Boni ausgeschüttet werden konnten. Staatsanwalt Hannes Wandl wirft den Angeklagten (für die die Unschuldsvermutung gilt) vor, dass sie das Manöver gemeinsam eingefädelt haben. Sie hätten damit vorsätzlich der Telekom einen Vermögensnachteil zugefügt. Zumal Wanovits ein „Erfolgshonorar“ von 1,76 Mio. Euro zugesagt worden sein soll. Was dieser bestreitet, er will nur 600.000 Euro kassiert haben. Den Beschuldigten drohen bis zu zehn Jahre Haft. Die Telekom hat sich dem Verfahren als Privatbeteiligter angeschlossen.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hatte schon damals den Fall untersucht und die Vermutung der Kursmanipulation geäußert. Das zahnlose Börsengesetz hatte jedoch eine rechtliche Verfolgung unmöglich gemacht.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 07.11.2012)