Die Regierungsklausur im Überblick

Regierungsklausur der oesterreichischen Bundesregierung
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Die nächste Klausur soll Anfang März stattfinden und sich mit den Schwerpunkten Bildung und direkte Demokratie befassen.

Neue Lehrerbildung und höhere Strafen für Schulschwänzer

Der große Wurf im Schulbereich ist nicht gelungen. So wurde etwa der im Vorfeld zwischen den Koalitionspartnern heftig diskutierte Ausbau der Ganztagsschulen vertagt. Angekündigt wurde hingegen bereits die nächste Klausur: Diese soll Anfang März stattfinden und sich mit den Schwerpunkten Bildung und direkte Demokratie befassen.

Was beschlossen wurde, ist eine Reform der Lehrerbildung. Künftig sollen angehende Pädagogen einen vierjährigen Bachelor absolvieren und dann eine ein- bis zweijährige Induktionsphase durchlaufen, in der sie in den Beruf eingeführt werden. Das ein- bis zweijährige Masterstudium soll berufsbegleitend absolviert werden. Der Master ist die Voraussetzung für eine Fixanstellung.

Fixiert wurde auch das „Schulschwänzer-Paket“. Neben dem Stufenplan, durch den Schüler vom Schwänzen abgehalten werden sollen, wurde eine Straferhöhung von 220 auf 440 Euro beschlossen. Geeinigt hat sich die Regierung auf das Aus für die Bezirksschulräte sowie auf eine Erleichterung des Nachholens von Berufschul-Abschlüssen. j.n.

Beschränkter Zugang und Studiengebühren für Langzeitstudenten

Eine Einigung präsentierten SPÖ und ÖVP bei den Studiengebühren. Zahlen sollen künftig rund 15 Prozent der Studierenden – und zwar Langzeitstudenten und Studierende aus Nicht-EU-Ländern. Studenten, die die Mindeststudienzeit um zwei Semester überschritten haben, zahlen pro Semester wie schon bei der alten Regelung 363,36 Euro. Für Nicht-EU-Bürger wird es teuer: Sie müssen 726,72 Euro pro Semester berappen.

Große Veränderungen gibt es beim Uni-Zugang. In den Fächern Informatik, Biologie und Biochemie, Architektur und Städteplanung, Wirtschaftswissenschaften und Pharmazie wird es in den Studienjahren 2013/14 bis 2015/16 Zugangsbeschränkungen geben. Betroffen sind davon die Bachelor- bzw. Diplomstudien, nicht aber die Masterstudien. Die festgelegten Platzzahlen orientieren sich an der bisherigen Zahl der Studienanfänger und nicht an den eigentlichen Kapazitäten der Uni. Gibt es mehr Interessenten für ein Studium als Plätze, dann gibt es entweder Aufnahmetests oder eine andere Art der Studentenauswahl. j.n.

Neue Bildungsteilzeit, Fachkräftestipendium, Krankengeld ausgebaut

Neben der Bildungskarenz kommt eine Bildungsteilzeit zwischen vier Monaten und zwei Jahren: Dienstnehmern wird bei Reduktion der Arbeitszeit um die Hälfte zwecks Weiterbildung der Lohn aus öffentlichen Mitteln um 442 Euro brutto aufgefettet, bei Reduktion um ein Viertel um 221 Euro. Bei der Bildungskarenz wird der Leistungsnachweis der Weiterbildung – etwa bei Uni-Studien – verschärft. Um Facharbeitermangel zu begegnen, wird für gering Qualifizierte und Arbeitslose ein Stipendium in Höhe der Ausgleichszulage eingeführt, wenn sie sich zu Pflegekräften und in Mangelberufen ausbilden lassen. Eine Lehre für Erwachsene oder ein zweiter Lehrabschluss zum Umstieg wird mittels Förderung für den Ausbildnerbetrieb unterstützt. Selbstständige in Betrieben mit weniger als 25 Arbeitnehmern erhalten Krankengeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Wochengeld für Mütter, die Selbstständige sind, wird von täglich 27 auf 50 Euro erhöht. Zahnambulatorien dürfen zusätzliche Leistungen anbieten, was etwa billigere Zahnspangen ermöglichen soll. ett

110 Millionen Euro für Jungunternehmer und eine Reform der GmbH

Das Wirtschaftspaket verfolgt vor allem einen Zweck: Es soll eine „Gründerwelle entfesseln“, wie es Vizekanzler Michael Spindelegger eher drastisch formulierte. Wie? Mit einer Reform der GmbH, zum einen. Bei Gründungen wird das Mindeststammkapital von 35.000 auf 10.000 Euro herabgesetzt. Die Mindest-KöSt sinkt von 1750 auf 500 Euro im Jahr. Außerdem wird die „Gründungsanzeige“ in der „Wiener Zeitung“ abgeschafft.

Für Jungunternehmer werden in den nächsten Jahren 110 Millionen Euro freigemacht – auf zwei Schienen: Der Gründerfonds ist mit rund zehn Millionen Euro im Jahr dotiert, der Business Angel Fund gibt (in Kooperation mit dem European Investment Fund und Privaten) 15 Millionen aus. Beide werden über die AWS (Austria Wirtschaftsservice) abgewickelt und starten im Jänner.

Verlängert wird die bis Jahresende befristete Schwellenwertverordnung: Bis zu einem Wert von 100.000 Euro (früher waren es 50.000 Euro) können öffentliche Aufträge im Bau-, Liefer- und Dienstleistungsbereich direkt an Betriebe vergeben werden. pri

Statt Invaliditätspension zuerst Reha: Entwurf wurde noch korrigiert

Eine Reform soll ab 2014 dazu führen, dass die Zahl der Invaliditätspensionen sinkt. Statt befristeter Invaliditätspensionen wird es für Personen unter 50 Jahren (also ab Jahrgang 1964) dann Alternativen geben: Verpflichtend ist bei längerer Krankheit zuerst eine medizinische Rehabilitation (mit einem Rehabilitationsgeld) oder wenn jemand krankheitsbedingt seinen bisherigen Beruf nicht mehr ausüben kann, ein Umschulungsgeld bei beruflicher Weiterbildung. Gegenüber dem von Sozialminister Rudolf Hundstorfer im Juli in Begutachtung geschickten Entwurf gibt es Änderungen: Das Reha-Geld muss mindestens in der Höhe der Ausgleichszulage (derzeit knapp 815 Euro im Monat, Anm.) liegen und wird zwölfmal pro Jahr ausgezahlt. Es liegt sonst in der Höhe des Krankengeldes (im Regelfall 60 Prozent des Letztbezugs). Das Umschulungsgeld liegt in der Höhe des Arbeitslosengeldes plus einem Zuschlag von 22 Prozent (ursprünglich waren 25 Prozent vorgesehen). Es muss aber mindestens in der Höhe des Existenzminimums von 950 Euro brutto (zwölfmal) liegen. ett

("Die Presse", Print-Ausgabe, 10.11.2012)

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