Causa Ramprecht: Grasser blitzt erneut vor Gericht ab

Grasser blitzt RamprechtCausa erneut
Grasser blitzt RamprechtCausa erneut(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Ex-Finanzminister Grasser hatte seinen früheren Mitarbeiter Ramprecht im Zuge der Buwog-Affäre "psychisch labil" genannt. Seine "Impugnationsklage" wurde abgewiesen.

Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser hat im Rechtsstreit mit seinem Ex-Mitarbeiter Michael Ramprecht in der Buwog-Causa vor Gericht erneut eine Niederlage einstecken müssen. Das Bezirksgericht Innere Stadt Wien hat eine sogenannte Impugnationsklage abgewiesen, die Grasser gegen die Exekutionsbewilligung eingebracht hatte, mit der gegen ihn eine Geldstrafe verhängt worden war, weil er Ramprecht als "psychisch labil" bezeichnet hatte. Mit der neuerlichen Klage wollte Grasser die Exekutionsführung als unzulässig erklären.

Das Gericht betonte am Dienstag: Grasser sei im Untersuchungsausschuss "eben nicht über den psychischen Gesundheitszustand des Beklagten befragt" worden. "Es liegt somit kein Tatbestand vor , der die Voraussetzungen seines Verstoßes rechtfertigt", urteilt Richterin Birgit Winkler.

Zuletzt hatte Grasser im Juli bereits den von ihm eingebrachten Rekurs gegen die Exekutionsbewilligung verloren. Gleichzeitig wurde damals die Geldstrafe für den Ex-Finanzminister wegen wiederholter Ehrenbeleidigung Ramprechts von 1000 auf 5000 Euro erhöht.

"Justiz zeigt notwendigen Grenzen"

"Karl-Heinz Grasser möge zur Kenntnis nehmen, dass seine Versuche der persönlichen Diffamierung nicht erfolgreich sind und eine ordentlich arbeitende Justiz ihm die schon längst notwendigen Grenzen zeigt", kommentiert Michael Ramprecht in einer Aussendung am Dienstag über seinen Anwalt Michael Pilz die Entscheidung des Bezirksgerichtes vom 31. Oktober.

Grasser kündigte am Dienstag an, gegen das Urteil berufen zu wollen. "Herr Mag. Grasser wird gegen das Urteil fristgerecht Berufung an das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien erheben", so dessen Rechtsanwalt Michael Rami. Weiters stellte er klar, dass weder Grasser noch er behaupten würden, dass Ramprecht psychisch labil sei oder psychische Hilfe benötige.

(APA)

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"Was hast du davon?" Diese Frage hat Michael Ramprecht oft gehört, nachdem er Karl-Heinz Grasser im Buwog-Verfahren belastet hat. Die Antwort: gar nichts.
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