Die Krux mit dem Spekulationsverbot

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Die Regierung will die Spekulation in den Bundesländern regulieren und braucht dafür eine Zweidrittelmehrheit im Parlament. Doch die Opposition stellt Bedingungen.

Wien/Pri/Apa. Eigentlich hatten die beiden Themen nichts miteinander zu tun, es gab keine Gemeinsamkeit – abgesehen davon, dass sie annähernd zeitgleich Teil der politischen Agenda geworden sind. Aber niemand wäre auf die Idee gekommen, einen Zusammenhang herzustellen – bis der FPÖ-Chef am Dienstag auf den Plan trat.

„Wenn es um ein umfassendes Spekulationsverbot geht, gehört das Wasser dazu“, befand Heinz-Christian Strache bei einer Pressekonferenz. „Das weiße Gold Österreichs“ sei vor allfälligen Privatisierungsplänen zu schützen, und zwar mittels Verfassungsbestimmung. Also formulierte Strache eine Bedingung: Ohne Wasserschutz könne es kein Spekulationsverbot geben, jedenfalls nicht mit der FPÖ.

Die Regierung stellt das vor ein Problem. Denn das geplante Spekulationsverbot für die Länder, das am Dienstag den Ministerrat passiert hat, erfordert bei der Beschlussfassung im Parlament eine Zweidrittelmehrheit. SPÖ und ÖVP brauchen also entweder die Stimmen der FPÖ. Oder der Grünen. Oder das BZÖ und das Team Stronach gehen mit der Koalition mit.

Zugeständnisse denkbar

Bedingungen stellt allerdings nicht nur die FPÖ. Den Grünen sind die vorliegenden Bund-Länder-Verträge „zu lasch“, zumal jedes Bundesland in weiteren, landeseigenen Gesetzen definieren könne, was denn eine Spekulation sei. Insofern könne von einem „klaren“ Verbot keine Rede sein, kritisierte Vize-Klubobmann Werner Kogler. Man werde nur dann zustimmen, wenn den Ländern ein „einheitliches Haushaltsrecht“ auferlegt werde. Ähnliche Töne waren gestern aus dem BZÖ zu vernehmen: Entweder das Haushaltsrecht werde bundeseinheitlich geregelt oder seine Partei gehe nicht mit, stellte Bündnis-Koordinator Markus Fauland klar.

Die Regierung zeigte sich nach dem Ministerrat dennoch zuversichtlich: Bis Mitte des Jahres sollte das Spekulationsverbot nicht nur vom Nationalrat, sondern auch von den Landtagen ratifiziert sein, erklärten Kanzler Werner Faymann und Vizekanzler Michael Spindelegger. Dabei sind SPÖ und ÖVP zu Zugeständnissen an die Opposition bereit: Eine einheitliche Finanzgebarung der Länder wäre „natürlich wichtig“, meinte Faymann. Man müsse jedoch „Schritt für Schritt“ vorgehen. Ins Detail gingen beide nicht: Man müsse jetzt den parlamentarischen Prozess abwarten.

Wasser: Verbot in der Verfassung

In der Frage der Wasserversorgung hingegen ist die Regierung noch nicht handelseins. Die SPÖ fürchtet angesichts einer neuen EU-Richtlinie die Entmachtung der öffentlichen Hand und drängt auf ein Privatisierungsverbot in der Verfassung. Es müsse verhindert werden, „dass nach den verpflichtenden Ausschreibungen Private zum Zug kommen – ohne dass die Körperschaften etwas dagegen tun können“, erklärte Faymann.

Spindelegger hat die Pläne der SPÖ am Montag noch „populistisch“ genannt. Denn diese EU-Richtlinie schreibe nur einheitliche Regeln vor – für den Fall, dass Gemeinden Konzessionen für die Wasserversorgung vergeben (was sie längst tun dürfen). Von einem Privatisierungsauftrag könne jedoch keine Rede sein. Eine Liberalisierung sei allein schon wegen des Einstimmigkeitsprinzips nicht gegen Österreich durchzusetzen.

Nach der Regierungssitzung zog der Vizekanzler plötzlich eine „Staatszielbestimmung“ in Betracht, sprich: Man könne in der Verfassung festschreiben, „dass Wasser öffentliches Gut ist“. Denkbar wäre auch, die Wasserversorgung als „Aufgabenstellung der öffentlichen Hand“ zu definieren.

Auf einen Blick

Das Spekulationsverbot für die Länder erfordert im Nationalrat eine Zweidrittelmehrheit. Doch die Oppositionsparteien stellen Bedingungen für ihre Zustimmung: Grüne und BZÖ wollen die Länder zu einem einheitlichen Haushaltsrecht verpflichten. Die FPÖ wird nur dann mit der Regierung mitgehen, wenn es mit dem Trinkwasserschutz verknüpft wird. Doch in dieser Frage sind sich SPÖ und ÖVP noch nicht handelseins.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 30.01.2013)

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