Für hohe Steuerstundungen werden oft Sicherheiten verlangt – warum nicht auch in diesem Fall? Ja, das wirft Fragen auf. Eine Haftung erscheint aber unwahrscheinlich.
Wien. Bei der Insolvenz von Kika/Leiner ist der Staat der größte Gläubiger – ihm dürfte wohl ein hoher zweistelliger Millionenbetrag entgehen. Das löste Diskussionen um pandemiebedingte Steuerstundungen aus, die das Unternehmen offenbar unbesichert erhalten hat. Hätten dafür Sicherheiten verlangt werden müssen? Und waren die Stundungen überhaupt zulässig, zumal Kika/Leiner ja seit Jahren Verluste einfuhr? „Die Presse“ fragte den auf Steuerrecht spezialisierten Rechtsanwalt Franz Althuber. Eine Verpflichtung, Sicherheiten zu verlangen, habe nicht bestanden, betont er.
Bei „normalen“ Stundungen, abseits der Covid-Sonderregeln, seien Besicherungen durchaus üblich, gerade bei höheren Beträgen. „Wir führen regelmäßig für Mandanten entsprechende ,Verhandlungen‘ mit dem Finanzamt.“ Bei den Covid-Stundungen gab es allerdings Besonderheiten: Einerseits musste möglichst schnell gehandelt werden. „Und andererseits war – wenn man die damaligen Informationen, die das BMF schon im März 2020 veröffentlicht hat, richtig versteht – eine Stundung durch das Finanzamt zu gewähren, wenn das antragstellende Unternehmen bloß glaubhaft gemacht hat, dass es infolge von Covid-19 von einem ,Liquiditätsengpass‘ betroffen war.“