Höchstgericht

Commerzialbank Mattersburg: Keine Amtshaftung für Aufsichtsmängel

Haftet der Staat gegenüber einer Bank für behauptete Mängel bei der Bankenaufsicht?
Haftet der Staat gegenüber einer Bank für behauptete Mängel bei der Bankenaufsicht? APA/ROBERT JAEGER
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Der Masseverwalter der Bank machte Amtshaftung geltend, der OGH verneinte das.

Wien. Der Bund haftet nicht für Schäden, die einer Bank durch behauptete Aufsichtsmängel entstanden sind. Das hat der OGH in der Causa Commerzialbank Mattersburg entschieden (1 Ob 223/22h).

Der Masseverwalter hatte Amtshaftung geltend gemacht. Er meinte, bei hinreichender Kontrolle durch die FMA wären die Malversationen viel früher aufgedeckt worden, das hätte – aufgrund einer früheren Insolvenzeröffnung – weitere Schäden verhindert. Laut OGH ist es jedoch nicht Zweck der Normen über die Bankenaufsicht, das Kreditinstitut selbst vor Vermögensschäden infolge eigener fehlerhafter Geschäftsführung zu schützen.

Eine Staatshaftung für behauptete Fehler bei der Strafverfolgung von Organen der Bank, wodurch die Insolvenzeröffnung ebenfalls verzögert worden sei, hat der OGH ebenso verneint. Dass sich die Organe der Staatsanwaltschaft bei der Prüfung des von einem anonymen Hinweisgeber geäußerten Vorwurfs von „Malversationen“ durch Organe einer Bank auf die Prüfung durch die Finanzmarktaufsicht verlassen, ist rechtlich vertretbar, heißt es unter anderem in der Begründung. (cka)

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