Förderungen

„Festung Gerechtigkeit“: Corona-Fonds in Niederösterreich startet

Christoph Luisser und Udo Landbauer (beide FPÖ) zeigen sich hocherfreut über den Covid-Hilfsfonds.
Christoph Luisser und Udo Landbauer (beide FPÖ) zeigen sich hocherfreut über den Covid-Hilfsfonds.APA / Helmut Fohringer
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Die Richtlinien für die Auszahlungen der Förderungen werden am Dienstag beschlossen. Die FPÖ Niederösterreich sieht sich mit dem Fonds als Vorreiter.

Der niederösterreichische Hilfsfonds zum Ausgleich der Folgen von Corona und der Pandemie-Maßnahmen startet kommende Woche. Am Dienstag beschließt die Landesregierung die Förderrichtlinien, gleichzeitig beginnt „Stufe 1 der Wiedergutmachung“, wie es Landeshauptrau-Stellvertreter Udo Landbauer (FPÖ) am Freitag in einer Pressekonferenz formulierte: Ausgleichszahlungen für Strafen wegen Verstoß gegen Covid-Gesetze, die der Verfassungsgerichtshof aufgehoben hat. Betroffene sollen von den Behörden kontaktiert werden. Ab 1. September können dann Aufwendungen, die vom 16. März 2020 (erster Lockdown) bis zum 30. Juni 2023 (Ende der Corona-Maßnahmen) gemacht wurden, eingereicht werden (Details zu den Förderkriterien siehe unten).

All jene, denen durch die „völlig misslungenen“ Zwangsmaßnahmen in der Corona-Zeit Schaden zugefügt worden sei, werde man man entschädigen, betonte Landbauer: Auf die „Zwangsgefängnisse für die Österreicher“ folge mit dem Fonds eine „Festung Gerechtigkeit“. Niederösterreich sei damit Vorreiter, weitere Bundesländer würden sicher dem Beispiel folgen. Landbauer und der zuständige Landesrat Christoph Luisser (ebenfalls FPÖ) nutzten die Präsentation der Förderrichtlinien erneut für heftige Kritik an den Corona-Maßnahmen - speziell jenen der Bundesregierung: Diese habe die Gesellschaft gespalten, Familien und Freundschaften zerrissen und Existenzen zerstört. Bis heute habe sich kein zuständiger Politiker dafür entschuldigt.

Der Corona-Fonds ist mit 31,3 Millionen Euro dotiert. Ein Rechtsanspruch auf die Förderungen besteht nicht, wie Luisser erklärte, die Anträge würden in der Reihenfolge des Einlangens bearbeitet. Die Kosten für die Verwaltung würden nicht aus den Mitteln des Fonds bestritten, sondern von der Landesamtsdirektion getragen.

Folgende Förderkategorien gibt es:

  • Ausgleichszahlungen für Strafen aufgrund von Covid-Bestimmungen, die vom VfGH aufgehoben wurden.
  • Zuschuss zu Anwalts- und Verfahrenskosten im Zusammenhang mit Verwaltungsstrafverfahren aufgrund von aufgehobenen Covid-Bestimmungen: maximal 1000 Euro pro bekämpfter Strafe.
  • Pauschalzahlung für ärztlich bestätigte „Impfbeeinträchtigungen“ im Zusammenhang mit einer in Österreich zugelassenen Covid-19-Impfung - auch außerhalb des Impfschadengesetzes: 1000 Euro bei einer ärztlich bestätigten Beeinträchtigung und 1500 Euro bei einem stationären Krankenhausaufenthalt.
  • Dieselben Pauschalbeträge wie für Impfbeeinträchtigungen gelten für Menschen, die unter Long Covid leiden.
  • Ausgleich von Behandlungskosten in Zusammenhang mit nachgewiesener psychischer und seelischer Störungen und Krankheiten, die während der Pandemie aufgetreten sind: maximal 1000 Euro.
  • Ausgleich von Aufwendungen für erforderliche Therapien, die im Zusammenhang mit der Pandemie aufgetreten sind: maximal 500 Euro.
  • Kosten für Nachhilfe für Schüler oder Lehrlinge, auch hier werden maximal 500 Euro ausbezahlt.
  • Aufwendungen für Freizeitaktivitäten für Kinder und Jugendliche gegen die Folgen von Corona- oder Maßnahmen-bedingten Problemen: mindestens 50 Euro (um eine Flut von Bagatellanträgen zu vermeiden, wie Luisser erklärte) und maximal 200 Euro.
  • Zuschüsse für sonstige erforderliche Unterstützungen zur Beseitigung einer unverschuldeten persönlichen oder familiären Notlage aufgrund der Pandemie und deren Folgen (Krankheit, Unfall, Todesfall in der Familie) zu speziellen Behandlungen, Unterstützungen, Therapien oder Begräbniskosten. Die Förderhöhe beträgt einmalig bis zu 500 Euro.
  • Projekten von Vereinen, die Leistungen anbieten bzw. angeboten haben mit dem Ziel, Corona- und/oder Coronamaßnahmen-bedingte Probleme bei Kindern und Jugendlichen zu bekämpfen: maximal 2000 Euro.
  • Gefördert werden auch Vereine, die sich für Menschen einsetzten, die an „Impfbeeinträchtigungen“ oder Long Covid leiden: maximal 5000 Euro.

ÖVP: „Kein Geldregen für Maßnahmenkritiker“

Vertreter der ÖVP waren bei der Pressekonferenz nicht zugegen, Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner hatte bereits am Vortag in einer Aussendung Stellung genommen: „Die breite Mitte der Bevölkerung will nicht ausgrenzen und sich gegenseitig aufhetzen, sondern zurück zur Normalität. Ein wichtiger Teil davon ist eine ehrliche Aufarbeitung der Pandemie.“ Landesrat Ludwig Schleritzko erklärte in der Mitteilung: „Die Richtlinien, die wir am kommenden Dienstag in der Landesregierung beschließen werden, müssen einer Prüfung durch den Bundesrechnungshof standhalten, das steht außer Frage. Alle, die um Fördermittel ansuchen, müssen die Anforderungen erfüllen und nachweisen können. Maßnahmenkritiker, die jetzt einen Geldregen ohne eine gesetzliche Grundlage erwarten, müssen wir enttäuschen“. (kron)

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