Der deutsche Bundesgerichtshof bejaht erstmals Schadenersatzansprüche wegen des Thermofensters, er gibt auch eine Bandbreite für die Schadenshöhe vor. Was bedeutet das für Österreich?
Wien. Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) hat am Montag für Streitfälle im Dieselskandal die Weichen neu gestellt. Käufer von Dieselautos mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung haben demnach auch ohne Nachweis einer arglistigen Täuschung grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz, und zwar pauschal in einer Bandbreite von fünf bis zu 15 Prozent des Kaufpreises.