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Amazon-Klage gegen deutsches Kartellamt könnte vor dem EuGH landen

Der Bundesgerichtshof verhandelte Fall und will in Kürze eine Entscheidung bekanntgeben.

Der juristische Kampf von Amazon gegen das deutsche Bundeskartellamt könnte zunächst den Europäischen Gerichtshof (EuGH) beschäftigen. Das deutete sich am Dienstag vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe an. Das Bundeskartellamt hatte vor einem Jahr festgestellt, dass Amazon eine „überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb“ zukommt und dann dem Unternehmen Verhaltensweisen untersagt, die aus Sicht des Bundeskartellamts Wettbewerber benachteiligen.

Amazon wehrt sich nicht nur gegen die Untersagung, sondern bereits gegen den Feststellungsbeschluss des Bundeskartellamts vom Juli 2022. Nur über den verhandelte der BGH am Dienstag. Der Internethändler wendet unter anderem ein, dass das Bundeskartellamt höherrangiges Europarecht umgangen habe. Zuständig für die Amazon-Beschwerde ist in erster und letzter Instanz der BGH in Karlsruhe. Der Kartellsenat des BGH erwägt eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg, wie der Vorsitzende des BGH-Kartellsenats Wolfgang Kirchhoff sagte. Gleichzeitig überlege der Kartellsenat, in der Zwischenzeit den nach deutschem Recht zu entscheidenden Teil des Verfahrens weiterzuführen, so Kirchhoff weiter. Der Vorsitzende Richter begründete solch ein bisher einmaliges Parallel-Verfahren damit, dass das Verfahren damit effizienter betrieben werden könnte. Der Anwalt von Amazon, Reiner Hall, zeigte sich überrascht.

Der BGH will demnächst sowohl über die Vorlage an den EuGH als auch über die Fortsetzung des Verfahrens am BGH entscheiden. Ein Termin, wann diese Zwischenentscheidungen fallen, wurde zunächst nicht mitgeteilt. (APA)

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