Prozess

Bewusstlose Frau missbraucht und nach Tod vor Wohnung abgelegt: 18-Jähriger vor Gericht

Der zum Tatzeitpunkt 17-Jährige muss sich vor dem Landesgericht in Wien verantworten.
Der zum Tatzeitpunkt 17-Jährige muss sich vor dem Landesgericht in Wien verantworten.APA / Georg Hochmuth
  • Drucken

Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe und behauptet, Erinnerungslücken zu haben. Diese seien medizinisch nicht nachvollziehbar, sagt der Staatsanwalt. Die Verteidigung spricht von einem „tragischen Tod im Drogenmilieu“.

Am Dienstag hat am Landesgericht der Prozess gegen einen 18-Jährigen begonnen. Er soll im Zuge einer Afterparty in Wien-Döbling den Zustand einer infolge von Suchtgift und psychotropen Substanzen wehrlosen 19-Jährigen ausgenutzt haben, um mit ihr den Beischlaf zu vollziehen. Als er am folgenden Tag feststellte, dass die junge Frau infolge einer Überdosis kein Lebenszeichen mehr von sich gab, soll er sie aus der Wohnung geschafft und abgelegt haben.

Die Anklage lautet auf sexuellen Missbrauch einer wehrlosen Person und Im-Stich-Lassen einer Verletzten mit Todesfolge. Der bisher unbescholtene junge Mann bestreitet vor einem Schöffensenat (Vorsitz: Martina Hahn) beide Anklagepunkte. Vor dessen Befragung wurde die Öffentlichkeit auf Antrag der Verteidigung und mit dem Einverständnis des Staatsanwalts für die Dauer der Einvernahme des Beschuldigten ausgeschlossen. Die vorsitzende Richterin verwies auf das „berechtigte Interesse des Angeklagten“, der im Tatzeitpunkt noch Jugendlicher gewesen sei.

Verteidigung: „Tragischer Tod im Drogenmilieu“

„Es ist ein sehr tragischer Tod im Drogen-Milieu, der den Angeklagten nicht kaltlässt. Er macht sich Tag und Nacht darüber Gedanken, was passiert ist bzw. passiert sein könnte“, erklärte Markus A. Reinfeld, der Verfahrenshelfer des Angeklagten, eingangs der Verhandlung. Die „Schlussfolgerungen“ der Staatsanwaltschaft seien nicht richtig. Was die sexuelle Handlung betrifft, „haben wir niemanden, der uns sagt, dass es nicht einvernehmlich gewesen sein könnte“. Sein Mandant könne sich aufgrund der damaligen Berauschung an nichts erinnern, außer ihm und der 19-Jährigen hätte sich zuletzt niemand mehr in der Wohnung befunden.

Zum Vorwurf, der 18-Jährige habe nicht die Rettung gerufen, als er bemerkte, dass die 19-Jährige keine Lebenszeichen mehr zeigte, hielt Reinfeld fest: „Womöglich hat er es erst bemerkt, als sie schon tot war.“ Den genauen Todeszeitpunkt kenne man ja nicht. Man wisse nur, dass es „schon Stunden zu spät“ gewesen sei, als die Rettung gerufen wurde. „Hätte er überhaupt bemerken können, dass sie Hilfe braucht? Hätte es überhaupt etwas gebracht?“, fragte sich der Verfahrenshelfer.

Erinnerungslücken „medizinisch nicht nachvollziehbar“

Der Angeklagte behauptet, Erinnerungslücken zu haben, die Staatsanwalt Wolfram Bauer zufolge aber „medizinisch nicht nachvollziehbar“ seien. „Das sind Schutzbehauptungen“, führte Bauer ins Treffen, wobei er sich diesbezüglich auf das Gutachten eines psychiatrischen Sachverständigen stützte. „Er hat Erinnerungsfetzen“, hielt dem darauf der Rechtsvertreter des 18-Jährigen entgegen“, „das ist so, wenn man ständig konsumiert“.

Der Bursch hatte sich am ersten Dezember-Wochenende des Vorjahrs mit mehreren Freunden bzw. Bekannten in der Wohnung seiner kurz zuvor verstorbenen Mutter zu einer ausgiebigen Party getroffen. „Es war ein Kommen und Gehen“, berichtete der Staatsanwalt, reichlich Alkohol und verbotene Substanzen seien im Spiel gewesen. Am 4. Dezember - einem Sonntag - schaute ein DJ nach einem Set in Begleitung der 19-Jährigen vorbei, die der Angeklagte bis dahin nicht kannte. Sie dürfte sich auch von den Substanzen - vor allem Benzodiazepin-Tabletten - bedient haben, die der Angeklagte bereitgestellt haben soll. Laut dem Obduktionsgutachten dürfte die junge Frau schon im Vorfeld einiges konsumiert gehabt haben.

Leblose Frau im Stiegenhaus abgelegt

Fest steht, dass sie in der Wohnung irgendwann das Bewusstsein verlor bzw. einschlief, worauf der damals 17-Jährige sie laut Anklage missbraucht haben soll. Die Anklagebehörde stützt sich dabei auf ein DNA-Gutachten. Danach legte sich der Angeklagte schlafen.

Anstatt Hilfe zu holen und die Rettungskette in Gang zu setzen, soll der damals 17-Jährige am folgenden Tag, dem 5. Dezember, die Leblose aus der Wohnung geschafft und im Stiegenhaus abgelegt haben - „in Panik“, wie ihm der Staatsanwalt zubilligte. Dort wurde sie gegen Mitternacht gefunden. Hausbewohner bemerkten die am Boden liegende junge Frau und alarmierten die Rettung. Obwohl die Rettungskräfte noch an Ort und Stelle mit einem Defibrillator-Einsatz um ihr Leben kämpften, kam für die 19-Jährige jede Hilfe zu spät.

„Hab ihn schon in schlimmerem Zustand gesehen“

Die Bekannten und Freunde des 18-Jährigen, die bei ihm feiern waren, wurden als Zeuginnen und Zeugen befragt. Der Angeklagte sei „angsoff‘n und beeinträchtigt“ gewesen, „aber ich hab‘ ihn schon in schlimmerem Zustand gesehen“, sagte ein 19-Jähriger. Ein anderer Bekannter meinte, die junge Frau sei „sehr zu“ gewesen, als sie in der Wohnung erschien, habe nicht mehr gerade gehen können und gelallt: „Man konnte sich mit ihr nicht wirklich unterhalten.“ Bis auf den Angeklagten, der am Sonntagvormittag „hyperaktiv“ gewesen sei, „waren alle tot vom Fortgehen, müde, nicht mehr ansprechbar.“ Der Angeklagte habe dagegen alkoholische Getränke gemixt und diese herumgereicht und zum Trinken aufgefordert. Die 19-Jährige habe sich schließlich mit ihrem damaligen Begleiter auf eine Decke gelegt und eine halbe Stunde oder Stunde geschlafen.

Bevor er die Wohnung verließ, habe man bei der 19-Jährigen noch den Puls gemessen, gab der 18 Jahre alte Zeuge zu Protokoll. Das sei insofern nicht ungewöhnlich gewesen, als man ja wissen müsse, „was mit jemandem ist, wenn er so zu ist. Sicher ist sicher“. Zu diesem Zeitpunkt sei dann auch der Angeklagte „extrem zu“ gewesen - eine Folge der hochprozentigen Alkoholmischung. Da bei der 19-Jährigen noch der Puls zu spüren gewesen sei, „habe ich mir überhaupt keine Sorgen gemacht, als wir gegangen sind“.

Zwei für das Verfahren wesentliche Zeugen - ein Brüderpaar, einer davon der damalige Begleiter der 19-Jährigen - kamen ihrer Ladung nicht nach. Sie sollen bis September auf Urlaub sein, hieß es. Die Verhandlung ist auf zwei Tage anberaumt, der nächste Termin ist auf den 8. August angesetzt. (APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.