Morgenglosse

Was wollen die denn noch alles wissen?

Die Bevölkerung verträgt mehr Informationen, als es den Regenten lieb ist.

Als die Bevölkerung im Herbst 2021 erneut in einen Lockdown ging, sollte sie wieder einmal der Regierung vertrauen. Die „fachlichen Begründungen“ für seine Verordnungen rückte das Gesundheitsministerium nicht heraus. Das Bundesverwaltungsgericht entschied nun nach einer Beschwerde der „Vorarlberger Nachrichten“, dass das Ministerium von Johannes Rauch die Unterlagen preisgeben muss. Diese würden für die journalistische Tätigkeit „als zitierfähige Quellenangaben allein schon einen Mehrwert darstellen“.

Doch es geht dabei weniger um Journalisten. Sondern, um die Frage, wie viel Information die Bevölkerung verträgt. Und das ist in aller Regel mehr, als es den Regenten gerade lieb ist.

Das Gesundheitsministerium begründete die Geheimhaltung damit, dass diese nur als „interne Dokumente zur Dokumentation für den Verfassungsgerichtshof“ gedacht waren. Unter der Hand hörte man aber auch, dass man manche Dokumente nicht veröffentlichen wolle, weil sich sonst fanatische Covid-Maßnahmengegner darauf stürzen würden. Aber diese dürfen nicht der Maßstab für die Informationspolitik sein. Es geht um mündige Bürger.

Wenn eine Regierung ihre Bürger durch einen Lockdown oder sonstige Maßnahmen in ihrer Freiheit beschränkt, dann sind die Gründe dafür möglichst genau zu nennen. Aber nicht nur dann: So sehr es Aufgabe eines Ministers ist, Entscheidungen zu treffen, ist es das Recht der Bürger, die Grundlagen dafür zu kennen. Das kann eine Regierung zwar angreifbarer machen (so ist das eben in einer Demokratie), aber Informationen können umgekehrt auch die Akzeptanz politischer Entscheidungen fördern.

Womit wir wieder einmal beim Amtsgeheimnis wären, deren Abschaffung die Regierung versprochen, aber noch nicht umgesetzt hat. Der aktuelle Fall zeigt aber auch, wie wichtig eine von der Koalition bisher nicht geplante unabhängige Stelle („Informationsfreiheitsbeauftragter“) wäre, die im Streit zwischen Amt und Bürger rasch entscheidet. Denn wenn man immer erst über den Gerichtsweg und lang nach einer politischen Entscheidung die Hintergründe erfahren darf, ist es auch nur noch die halbe Information.

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