Helmut Elsner bleibt weiterhin auf freiem Fuß. Der Antritt seiner Reststrafe von fünfeinhalb Jahren bleibt dem 78-Jährigen wohl erspart.
Dem ehemaligen Bawag-Chef Helmut Elsner bleibt die Verbüßung seiner offenen Reststrafe von fünfeinhalb Jahren wohl erspart. Das Wiener Straflandesgericht hat den demnächst 78-Jährigen in einem Beschluss, der am Donnerstag seinen Rechtsvertretern zugestellt wurde, als "nicht vollzugstauglich" eingestuft. Maßgeblich dafür dürfte die Einschätzung eines medizinischen Sachverständigen gewesen sein. Dieser kommt in einem vom Gericht eingeholten Gutachten zum Schluss, dass bei einem Notfall in einer Justizvollzugsanstalt eine entsprechende medizinische Versorgung des herz- und lungenkranken Ex-Bawag-Chefs nicht rund um die Uhr gewährleistet sei.
Zusätzlich warnt der Gutachter vor Herzproblemen, die eine Verlegung Elsners in eine Zelle auslösen könnte. Mit "hoher Wahrscheinlichkeit" sei mit Herzrhythmusstörungen oder der Gefahr eines Herzinfarkts zu rechnen. Der Sachverständige betont außerdem, im Hinblick auf die ihm vorliegenden Befunde und das fortgeschrittene Alter Elsners sei mit keiner Besserung seiner medizinischen Gesamtsituation zu rechnen.
Der gefallene Ex-Banker
Elsner wurde im ersten Bawag-Prozess von einem Schöffensenat unter Vorsitz der späteren Justizministerin Claudia Bandion-Ortner wegen Untreue zu zehn Jahren Haft verurteilt. Der Oberste Gerichtshof bestätigte diese Strafe. Im Juli 2011 wurde der Ex-Bawag-Chef nach viereinhalb Jahren U-Haft - als Einziger in der Bawag-Affäre war er je in Haft genommen worden - aus medizinischen Gründen auf freien Fuß gesetzt. Ausschlaggebend war die internistisch-kardiologische Situation bei Elsner, dem mehrere Gutachten einen erheblich verschlechterten Gesundheitszustand bescheinigten.
Im Vorjahr hatten sich dann Zweifel an der Haftunfähigkeit Elsners aufgetan, als dieser unter anderem mitten in der Nacht beim Tanzen in der Eden Bar beobachtet wurde. Dem zweiten Bawag-Prozess blieb der Ex-Bawag-Chef durchgehend fern. Er lasse sich in einer bayrischen Spezialklinik gegen seine anhaltenden gesundheitlichen Beschwerden behandeln, richteten seine Rechtsvertreter dem Wiener Gericht regelmäßig aus.