Schüler: Strengere Auflagen bei Pflichtpraktika verlangt

Jugendlicher bei der Arbeit
Jugendlicher bei der Arbeitdapd
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Die Arbeiterkammer macht Druck, dass für Schüler und Studenten eine Entlohnung nach Kollektivvertrag gesichert sein muss.

Wien/Red./Apa. Fast 19.000 Jugendliche an berufsbildenden Schulen müssen jedes Jahr ein Pflichtpraktikum absolvieren, durch die Ausweitung auf Handelsschulen und -akademien werden es ab dem Schuljahr 2014/15 knapp 29.000 werden. Wegen dieser großen Zahl können sich Schüler allerdings derzeit schwer gegen unfaire Arbeitsbedingungen wehren, beklagt die Arbeiterkammer (AK) und verlangt ein Ende dieses „Wildwuchses“.

Konkret fordert die AK, dass gesetzlich und in den Lehrplänen nur Praktika im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses mit kollektivvertraglicher Entlohnung anerkannt werden sollen. Schulen und Betriebe müssten Praktikumsbörsen einrichten, über die ein ausreichendes Angebot an Plätzen vermittelt wird. Außerdem solle es bundesweit einheitliche Regeln für eine gute Verbindung von Ausbildung und Arbeit geben.

Die Hochschülerschaft (ÖH) beklagt, dass auch Studenten bei Pflichtpraktika machtlos bei schlechter oder fehlender Bezahlungen seien. Dies gelte auch für Überstunden und Aufgaben, die nichts mit dem Bildungsziel der Hochschulen zu tun hätten. Sie verweist jedoch auf das „Gütesiegel Praktikum“, das von Arbeiterkammer und Gewerkschaft vergeben wird. Damit werden Unternehmen ausgezeichnet, die bei Ausbildungsziel, Dauer, Beschäftigungsform, Aufgaben und zeitlicher Beschränkung vorgegebene Kriterien erfüllen.

Im Bundesdienst wird 2012 sichergestellt, dass keine unbezahlten Praktika mehr gemacht werden. Eine gesetzliche Lösung mit einem eigenen Kollektivvertrag für Praktika wurde von Sozialminister Rudolf Hundstorfer als nicht zielführend abgelehnt. Er drängt aber auf das Einhalten der Regeln in den einzelnen Branchen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 30.03.2013)

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