Fall Oliver: Vater nicht erschienen, Prozess abgebrochen

Fall Oliver: Vater nicht erschienen, Prozess abgebrochen
Fall Oliver: Vater nicht erschienen, Prozess abgebrochen(c) APA/ERWIN SCHERIAU
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Der Prozess gegen den Dänen sollte in Graz neu aufgerollt werden. Der Angeklagte ist jedoch - wie angekündigt - nicht angereist. Die Staatsanwaltschaft prüft nun die Möglichkeit eines Haftbefehls.

Der Prozess gegen Thomas S., den Vater des mittlerweile sechsjährigen Oliver aus Graz, ist am Donnerstag am Straflandesgericht vom Richter abgebrochen worden. Der Däne war - wie am Mittwoch angekündigt - nicht erschienen. Eine Verhandlung in Abwesenheit sei nicht möglich. Die Staatsanwaltschaft wolle nun die Möglichkeit eines Haftbefehls überprüfen.

S. wurde Ende September vergangenen Jahres in Graz wegen Kindesentziehung und Nötigung zu einem Jahr bedingter Haft verurteilt. Wegen eines Formalfehlers muss der Prozess nun wiederholt werden. Der Däne hatte seinen Sohn Oliver am 3. April 2012 vor dem Kindergarten geschnappt und zu sich nach Dänemark mitgenommen. Die österreichische und die dänische Justiz stehen bezüglich des Sorgerechts für das Kind auf entgegengesetzten Standpunkten. Der Vater hat in Dänemark die Obsorge, die Mutter in Österreich.

Bis Mittwoch hatte es geheißen, dass S. zur Neuauflage der Verhandlung in Graz erscheinen werde. Dann entschied er sich offenbar auf Empfehlung seiner dänischen Berater um, erklärten am Donnerstag seine Anwälte Barbara-Cecil Prasthofer-Wagner und Jürgen Mertens: "Er war von der ersten Verhandlung dermaßen geschockt, aber wir denken, dass der Zustand nicht anhält und er kommen wird, vielleicht in den nächsten Tagen." Richter Stefan Koller meinte darauf: "Aber so einen Riesenauflauf werden wir nicht jedes Mal veranstalten."

Mehr als ein Dutzend Journalisten, Kameraleute und Fotografen hatten auf S. und die Mutter von Oliver, Marion W., gewartet. Mertens meinte, dass die Entscheidung des Vaters eher mit der Medienberichterstattung und weniger mit Strafverfahren an sich zu tun habe. Schon vor dem Prozessbeginn hatte der Anwalt erklärt, dass Medien nun auch über S. Sichtweise berichten sollten und die Position der Mutter "zur Genüge gehört" worden sei. Außerdem müsse das Gericht wieder das Vertrauen seines Mandanten gewinnen.

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