Die Verfassungsrichter lehnten die Behandlung einer Beschwerde von Heinrich Staudinger im Streit der FMA ab. Sie wird an den Verwaltungsgerichtshof abgetreten.
Heini Staudinger ist im Behördenstreit um sein umstrittenes Finanzierungsmodells beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) abgeblitzt. Die Behandlung der Beschwerde werde abgelehnt, teilte das Höchstgericht heute, Donnerstag, mit. In den Augen der Verfassungsrichter ist es "sachlich gerechtfertigt", dass der Gesetzgeber im Bankwesengesetz "Einlagengeschäfte ... an die bankrechtliche Konzessionspflicht knüpft" und dies Kreditinstituten vorbehalte, die besondere Erfordernisse erfüllen müssten. Der VfGH hält es zudem für gerechtfertigt, dass der Gesetzgeber zur grundsätzlichen Vermeidung von Missbrauch auch keine Ausnahmen macht.
Staudinger führt einen öffentlich ausgetragenen Streit mit der Finanzmarktaufsicht (FMA), die ihm aufgetragen hat, die "unerlaubte Entgegennahme fremder Gelder" zu unterlassen. Der Waldviertler Unternehmer (GEA) hat von Freunden und Bekannten rund drei Mllionen Euro eingesammelt und zahlt dafür vier Prozent Zinsen. Das qualifizierten die Finanzaufseher als unerlaubte Bankgeschäfte. Staudinger hat gegen den Bescheid berufen.
Die Verfassungsrichter haben nun die Beschwerde von Staudinger zur Behandlung abgelehnt und beschlossen, sie dem Verwaltungsgerichtshof (VwGH) abzutreten.
(APA)