Pakistans Ex-Machthaber muss im Gefängnis bleiben

PAKISTAN MUSHARRAF CASE HEARING
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Über Musharraf wurde wegen Entlassung von Richtern nach der Notstandsverhängung 2007 eine zweiwöchige Untersuchungshaft verhängt.

Der frühere pakistanische Machthaber Pervez Musharraf bleibt in Haft. Ein Anti-Terror-Gericht in der Hauptstadt Islamabad ordnete am Samstag an, dass der langjährige Präsident zwei Wochen in Untersuchungshaft bleiben müsse, wie ein Sprecher von Musharrafs Partei All Pakistan Muslim League mitteilte. Das Gericht habe die Entscheidung damit begründet, dass Musharraf nach der Verhängung des Notstands im November 2007 Richter entlassen und mit ihren Familien unter Hausarrest gestellt habe. Seine Anwälte bestritten dies jedoch, sagte der Sprecher.

Musharraf, der Ende März nach vier Jahren im Exil nach Pakistan zurückgekehrt war, um zur Parlamentswahl am 11. Mai anzutreten, war am Freitag festgenommen worden. Am Samstag erschien er unter strengen Sicherheitsvorkehrungen vor dem Gericht in Islamabad, während draußen Hunderte Anwälte Slogans gegen ihn riefen. Nach der Anhörung wurde er zurück in das Polizeihauptquartier gebracht, wo er bereits die Nacht verbracht hatte. Es war aber unklar, ob er weiter dortbleiben oder in ein Gefängnis gebracht würde.

Musharraf droht Todesstrafe

Anwälte fordern, Musharraf wegen Missachtung der Verfassung und Hochverrats vor Gericht zu stellen. Auf die Vergehen steht in Pakistan die Todesstrafe oder lebenslange Haft. Zudem wird im Zusammenhang mit dem tödlichen Attentat auf die ehemalige Regierungschefin Benazir Bhutto im Jahr 2007 gegen Musharraf ermittelt. Ein weiteres Verfahren läuft wegen eines tödlichen Militärangriffs auf einen Rebellenführer im Jahr 2006. Musharraf, der in den Jahren 1999 bis 2008 an der Staatsspitze stand, wollte eigentlich zur Parlamentswahl antreten, doch wurde ihm dies gerichtlich untersagt.

(APA/AFP)

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