Reform

Bargeld in der Verfassung: Mehr Schein als Sein

 „Man kann in das B-VG nicht einfach so ein Recht auf einen Bankomaten reinschreiben“, sagt Verfassungsrechtler Peter Bußjäger.
 „Man kann in das B-VG nicht einfach so ein Recht auf einen Bankomaten reinschreiben“, sagt Verfassungsrechtler Peter Bußjäger.Krisztian Bocsi / Bloomberg
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ÖVP und FPÖ wollen Bargeld in Verfassung verankern, die Grünen warten ab. Die praktischen Folgen wären allerdings begrenzt.

Wien. Signalwirkung hätte es schon, in der Praxis wären die Folgen aber überschaubar: So bewerten Verfassungsrechtler den politischen Vorstoß, das Bargeld in der Verfassung verankern zu wollen. Bundeskanzler Karl Nehammer hat sich am Freitag in einem Interview mit der Austria Presseagentur dafür ausgesprochen. Er wolle sicherstellen, dass es der Bevölkerung weiter möglich sei, Bargeld zu beziehen und auszugeben. Im September werde darüber bei einem runden Tisch mit der Bankenwirtschaft und der Nationalbank diskutiert, sagte der Kanzler.

Die FPÖ drängt bereits seit Längerem, das Bargeld verfassungsrechtlich abzusichern. Sie warfen Nehammer einen „Ideendiebstahl“ vor. Gehen auch die Grünen mit, hätten ÖVP und FPÖ jedenfalls eine Mehrheit für die Änderung. Am Freitag gaben sich die Grünen aber noch abwartend. „Jeder hat die Freiheit, so zu bezahlen, wie er oder sie möchte. Diese Freiheit ist mit den derzeit bestehenden Gesetzen gut abgesichert. Was die Ideen des Kanzlers betrifft, erwarten wir mit Interesse die Beiträge und Umsetzungsvorschläge beim Bargeldgipfel“, schrieb die Partei in einer Aussendung. Die SPÖ wiederum hält Nehammers Vorstoß für reinen Populismus.

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