Steuern

Kalender und Lamborghini: Wie Steuersünder auffliegen

111 Steuersünder haben 21,3 Millionen Euro hinterzogen.
111 Steuersünder haben 21,3 Millionen Euro hinterzogen.IMAGO/Fotostand
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Im ersten Halbjahr haben die Steuerfahnder 111 Fälle abgeschlossen und Nachzahlungen in Höhe von 21,3 Millionen Euro erzielt.

Bei einem Gastronomieunternehmen in Salzburg stießen Steuerfahnder auf einen Kalender mit Aufzeichnungen über Bau- und Renovierungsarbeiten an den Gebäuden des Unternehmens sowie Barzahlungen an eine Baufirma. Man forschte bei der Baufirma nach. Es stellte sich heraus, dass das Bauunternehmen diese Einkünfte weder als betriebliche Einkünfte erfasst noch in der Steuererklärung offengelegt hatte. Im Zuge einer Hausdurchsuchung bei der Baufirma stellte sich schließlich heraus, dass das Unternehmen nicht nur von dem Gastronomiebetrieb, sondern auch von anderen Firmen Schwarzgeld in Höhe von insgesamt einer Million Euro erhalten hatte. Das war einer von 111 Fällen, die die Steuerfahnder im Amt für Betrugsbekämpfung im ersten Halbjahr erfolgreich abgeschlossen haben. Insgesamt haben sie Steuernachzahlungen in Höhe von 21,3 Mio. Euro erwirkt. Den Steuerhinterziehern drohen zusätzlich Strafen bis zum doppelten Betrag – und mitunter auch Haftstrafen. Das gab das Finanzministerium bekannt.

Viele Delikte im IT-Bereich

„Die Bilanz der Teams der Steuerfahndung für 2023 beweist einmal mehr, wie wichtig die Arbeit der Kolleginnen und Kollegen zum Schutz der redlichen Wirtschaft Österreichs ist“, sagte Finanzminister Magnus Brunner laut Aussendung. In den Betrugsmustern lasse sich eine Zunahme von Vorkommnissen in der IT-Branche erkennen. Darüber hinaus würden weiter im Bau- und Baunebengewerbe, der Gastronomie, dem Elektronikhandel sowie im Dienstleistungsbereich Betrugsmuster auftreten.

Im Vorjahreszeitraum hatten die Fahnder 64 Fälle abgeschlossen und für ein Mehrergebnis von elf Millionen Euro gesorgt. Die Zahlen ließen sich aber nur bedingt vergleichen und hingen immer auch von der Dimension der Fälle ab, die sich erst im Nachhinein feststellen lasse, heißt es aus dem Finanzministerium. Die Fallaufnahme beginne bei jedem Anfangsverdacht eines finanzstrafrechtlichen Tatbestands. Die Gerichtszuständigkeit beginne bei 100.000 Euro.

Doch sind 21,3 Millionen Euro nicht wenig, wenn man bedenkt, dass laut dem Linzer Ökonomen Friedrich Schneider in Österreich jährlich 28 Milliarden Euro im Pfusch erwirtschaftet werden? Diese Schätzungen könne man nicht nachvollziehen, weil die Berechnungsgrundlagen nicht bekannt seien, heißt es im Finanzministerium. Zudem handle es sich um Schätzungen, die Steuerfahnder müssten hingegen jedes einzelne Delikt nachweisen.

Verdächtige Windowslizenzen

Dennoch würden sie mehr Steuern zurückholen, als ihre Arbeit koste. Auch gebe es im Finanzministerium noch weitere Betrugsbekämpfungseinheiten. Die Steuerfahndung bekämpfe gezielt systematischen und organisierten Steuer- bzw. Abgabenbetrug.

Ein weiterer Fall war der eines Linzer Unternehmers, der Win­dowslizenzen mit unglaubwürdiger Preisgestaltung verkaufte. Mehrere Firmen machten dann Vorsteuerguthaben beim Finanzamt in Höhe von insgesamt 400.000 Euro geltend. Es stellte sich heraus, dass es sich um geplanten Umsatzsteuerbetrug handelte: Die meisten Firmen in der Lieferkette waren dem Unternehmer zuzuordnen, es handelte sich um Scheingeschäfte.

Schließlich gab es einen Gewerbetreibenden, der nach eigenen Angaben nur geringe Einkünfte hatte, aber einen Lamborghini Huracán fuhr. Es stellte sich heraus, dass er bei einer Kryptofirma schwarz als Finanzvorstand arbeitete und Einkünfte in Höhe von 480.000 Euro erzielt hatte.

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