Mehr zum Informationsaustausch

ATTAC-PROTESTAKTION 'STEUEROASE OeSTERREICH'
ATTAC-PROTESTAKTION 'STEUEROASE OeSTERREICH'APA/HELMUT FOHRINGER
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Die Regeln sollen gleichzeitig regional und inhaltlich erweitert werden. Die EU muss mit Drittstaaten Bedingungen aushandeln, die in der EU noch nicht gelten.

Derzeit leiten 25 der 27 EU-Staaten Informationen über Zinseinkünfte aus Spareinlagen von Bürgern aus anderen EU-Ländern an deren Heimatfinanzämter weiter. Österreich und Luxemburg haben eine Ausnahmeregel, wonach sie statt dessen eine pauschale Steuer von 35 Prozent einheben und diese Einnahmen anonymisiert an die Heimatländer weitergeben. Beide Länder haben nun angekündigt, auf den EU-weiten automatischen Informationsaustausch überzugehen, wenn auch fünf europäische Steueroasen mitmachen.

EU und fünf Drittstaaten

Daher gilt es nun zunächst, die Schweiz, Liechtenstein, Andorra, Monaco und San Marino in den Informationsaustausch einzubinden. Diese Staaten sollen auf die gleiche Art wie die EU-Staaten untereinander mit den Mitgliedsländern Daten austauschen. Die EU-Kommission hat beim Finanzministertreffen am 14. Mai ein Mandat erhalten, mit den fünf Staaten darüber Verhandlungen aufzunehmen.

Parallel dazu versuchen die 27 EU-Staaten, den Geltungsbereich für den Informationsaustausch untereinander auszuweiten. Derzeit gilt die Informationspflicht nur für Zinseinkünfte am Konto. In Zukunft sollen auch bestimmte Lebensversicherungen und zwischengeschaltete juristische Personen wie Trusts und Stiftungen erfasst werden.

Künftige Änderungen auch für Drittstaaten

Schon im Mandat für die EU-Kommission für die Verhandlungen mit der Schweiz und anderen Ländern ist festgehalten, dass auch künftige Veränderungen im EU-internen Informationsaustausch in die Gespräche mit den Drittstaaten einfließen sollen. Luxemburg hat nun klargemacht, dass es dem erweiterten Informationsaustausch innerhalb der EU nur zustimmen will, wenn die Schweiz und die anderen vier Staaten ebenfalls diese erweiterten Bestimmungen übernehmen.

Damit muss die EU-Kommission nun mit den fünf Ländern Bedingungen für den Informationsaustausch verhandeln, die die EU selber noch nicht beschlossen hat.

Treten die neuen Bestimmungen zum Bankdatenabgleich in Kraft, gibt es für Ausländer im EU-Raum kein Bankgeheimnis mehr.

(APA)

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