Untersucht wird, ob es unzulässige Preisbindungen mit dem Lebensmittelkonzern Rewe gab. Der Ausgang ist noch völlig offen.
Wien. 20,8 Millionen Euro Geldbuße verhängte das Kartellgericht vor rund eineinhalb Wochen über den Lebensmittelkonzern Rewe. Im Wesentlichen ging es um Preisabstimmungen mit Lieferanten (die "Presse" berichtete). Und zwar quer durch alle Produktgruppen, von Molkereiprodukten bis Hygieneartikel und Putzmittel.
Oder fast alle: Bei Durchsicht der kartellgerichtlichen Entscheidung fällt auf, dass Kaffee nicht genannt ist. Dabei stand ursprünglich das Kaffeesortiment - neben Bier - im Fokus der Ermittlungen durch die Bundeswettbewerbsbehörde. Zumindest ein Teil davon tut das offenbar weiterhin: Wie die "Presse" aus informierten Kreisen erfuhr, läuft diesbezüglich zur Zeit eine Untersuchung bei der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB). Wobei aber das Ergebnis dieser Ermittlungen noch völlig offen ist.
Konkret geht es um Lieferbeziehungen mit Tchibo, wobei noch unklar ist, ob es unzulässige Preisbindungen gibt bzw. gab. Und wer sie gegebenenfalls zu verantworten hat - das könnte durchaus auch Tchibo sein. Bei Rewe zeigt man sich überrascht: Das Settlement mit der BWB - der Konzern hatte die Vorwürfe anerkannt - sei für alle Produktgruppen abgeschlossen worden, sagt Sprecherin Ines Schurin. Kaffee falle unter die im Gerichtsentscheid genannten „Heißgetränke". „Und da kommt für uns auch nichts mehr nach", sagt sie. Man habe von solchen Ermittlungen „noch nichts gehört", heißt es auch bei Tchibo. Durch das Anerkenntnis der Vorwürfe gelang es Rewe nicht nur, das Verfahren rascher vom Tisch zu bekommen. Auch bei der Bußgeldbemessung wirkte es sich mildernd aus.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 23.05.2013)