Über die Billa-Mutter wurde wegen Preisabsprachen mit Lieferanten die zweithöchste Kartellstrafe in der Geschichte Österreichs verhängt. Die AK fordert, dass das Geld für den Konsumentenschutz zweckgewidmet wird.
Das Kartellgericht hat den Lebensmittelhändler Rewe (unter anderem Billa, Merkur) wegen Preisabsprachen zu einem Bußgeld in der Höhe von 20,8 Millionen Euro verdonnert und verhängte damit die zweithöchste jemals ausgesprochene Kartellstrafe in Österreich. "Der Lebensmittelhändler hat von 2007 bis 2012 mit Lieferanten Endverkaufspreise und andere Parameter abgesprochen", erklärt die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) am Montagvormittag. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
In der Rewe-International-Konzernzentrale in Wiener Neudorf hatte es im Februar 2012 Hausdurchsuchungen gegeben ("DiePresse.com" berichtete). Der Verdacht der Wettbewerbshüter richtete sich auf Absprachen bei Endverkaufspreisen und Aktionszeiträumen zwischen Rewe und Lieferanten insbesondere aus der Bier- und Molkereibranche.
Rewe akzeptiert die Strafe - und versucht zu beruhigen: "Mit der nun gefundenen Einigung möchte ich aber auch klar betonen, dass Konsumenten in keiner Form auch nur irgendwie geschädigt wurden", so Rewe-International-Chef Frank Hensel in einer Aussendung. Es habe Grauzonen gegeben, welche Preisinformationen mit Lieferanten ausgetauscht werden dürfen, erklärt Sprecherin Corinna Tinkler. Deswegen seien aber keine höheren Preise für Kunden entstanden. Die Lebensmittelpreise seien bei Rewe um plus ein Prozent gestiegen, im Vergleich zu mehr als drei Prozent Nahrungsmittel-Teuerung.
AK sieht Grund für "Österreich-Aufschlag"
Ganz anders sieht das die Arbeiterkammer: Millionen Österreicher seien über Jahre hinweg durch überzogene Preise für die Güter des täglichen Bedarfs zur Kasse gebeten worden, so AK-Direktor Werner Muhm. "Es wird immer klarer, dass die im internationalen Vergleich überhöhten Lebensmittelpreise in Österreich auch auf Kartellabsprachen beruhen", so Muhm. Der über Jahre verlangte "Österreich-Aufschlag" (mehr dazu ...) müsse den Konsumenten wieder zurückgegeben werden. Die Geldbuße für Rewe in Höhe von 20,8 Millionen Euro solle für Konsumentenschutz zweckgewidmet verwendet werden. Derzeit fließen sämtliche Kartellstrafen dem Bund zu.
Trotz "unterschiedlicher Rechtsauffassungen" habe man der Bußgeldzahlung zugestimmt, betonte die Rewe-Sprecherin. Damit sei ein "möglicherweise jahrelang anhaltender Rechtsstreit" vermieden worden. Außerdem hat sich Rewe verpflichtet, gemeinsam mit der Wettbewerbsbehörde einen Leitfaden zum Thema "Kartellrechtliche Anforderungen in Einkaufsverhandlungen" zu erstellen, der dann für den gesamten heimischen Lebensmittel- und Drogeriefachhandel richtungsweisend sein soll. Das Bußgeld sei "eine für beide Seiten akzeptable Lösung".
Weitere Verfahren anhängig
Die Kartellstrafe ist das bisher zweithöchste in Österreich verhängte Bußgeld, nach 75,4 Millionen Euro für das sogenannte "Aufzugskartell". Weitere Ermittlungen und Verfahren gegen andere Firmen im Rahmen der Rewe-Ermittlungen seien noch anhängig, so BWB-Sprecher Stefan Keznickl. Das Bußgeld für Rewe sei auf Grundlage einer Leitlinie der EU-Kommission für Kartellstrafen berechnet worden.
(APA)