Ex-US-Präsident

Trump scheitert mit Verleumdungsklage gegen Autorin

US-Autorin E. Jean Carroll wurde von Trump verklagt.
US-Autorin E. Jean Carroll wurde von Trump verklagt.APA / AFP / Ed Jones
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Die Autorin E. Jean Carroll hatte Trump vorgeworfen, sie vergewaltigt zu haben. Ein vorangegangenes Zivilgerichtsurteil hatte Trump allerdings „nur“ wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt. Trumps Anwältin stellt eine Berufung in Aussicht.

Der ehemalige US-Präsident Donald Trump ist mit einer Verleumdungsklage gegen die Autorin E. Jean Carroll im Zusammenhang mit Vergewaltigungsvorwürfen gescheitert. Ein Bundesgericht wies die entsprechende Klage Trumps ab, wie aus einem am Montag (Ortszeit) veröffentlichten Gerichtsdokument hervorgeht.

Die Autorin hatte Trump vorgeworfen, er habe sie Mitte der 1990er-Jahre in einem New Yorker Nobelkaufhaus vergewaltigt. In einem Zivilverfahren sah es eine Geschworenenjury im Mai als erwiesen an, dass Trump Carroll angriff und sexuell missbrauchte - den Vorwurf der Vergewaltigung sah die Jury allerdings nicht bestätigt. Trump wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von fünf Millionen US-Dollar (rund 4,56 Millionen Euro) verurteilt.

Nach dem Urteil bekräftigte Carroll im Nachrichtensender CNN, dass Trump sie damals vergewaltigt habe. Daraufhin verklagte der republikanische Präsidentschaftsbewerber die Autorin wegen Verleumdung.

Sprachgebrauch und juristische Unterscheidungen

Der Bundesrichter erklärte, die Jury habe es in dem Prozess vom Mai als erwiesen angesehen, dass Trump die Autorin sexuell missbraucht habe. Das gelte etwa im Fall einer Penetration mit den Fingern. Auch wenn es sich dabei juristisch betrachtet nicht um eine Vergewaltigung im „engen, technischen Sinne“ des New Yorker Strafrechts handle, so könne man außerhalb dieser engeren rechtlichen Definition, die die Geschworenen zu berücksichtigen hatten, von einer „Vergewaltigung“ sprechen. Der Begriff werde im alltäglichen Sprachgebrauch in ähnlichen Fällen verwendet und verstanden. Die Grundlagen für eine Verleumdungsklage seien damit nicht gegeben.

Trumps juristisches Team kritisierte die Entscheidung. „Wir sind mit der fehlerhaften Entscheidung nicht einverstanden und werden in Kürze Berufung einlegen“, zitierte CNN Trumps Anwältin, Alina Habba.

Der ehemalige US-Präsident sieht sich derzeit mit einer Reihe von rechtlichen Problemen konfrontiert, sowohl zivil- als auch strafrechtlich. Erst kürzlich wurde er im Zusammenhang mit Versuchen der Wahlbeeinflussung und der Attacke auf das US-Kapitol am 6. Jänner 2021 angeklagt. (APA/dpa)

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