Beschränkung der Wahlkampfkosten tritt in Kraft

Beschraenkung Wahlkampfkosten tritt Kraft
Beschraenkung Wahlkampfkosten tritt Kraft(c) APA/HERBERT PFARRHOFER (HERBERT PFARRHOFER)
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Ab Dienstag darf jede Partei bis zum Wahltag am 29. September maximal sieben Millionen Euro für Werbung ausgeben. Bei Verstößen drohen Geldstrafen.

Ab Dienstag werden die Kosten des - bereits angelaufenen - Nationalratswahlkampf erstmals beschränkt. Das entsprechende Gesetz wurde 2012 beschlossen und tritt mit 9. Juli in Kraft. Damit dürfen die Parteien bis zum Tag des Urnenganges am 29. September maximal sieben Millionen Euro für Wahlwerbung ausgeben.

Wie das Ö1-"Morgenjournal" am Montag berichtete, dürfte sich vor allem bei SPÖ und ÖVP ein deutlicher Unterschied gegenüber früheren Wahlkämpfen ergeben. Denn die Volkspartei will, nach eigenen Angaben, im Wahljahr 2008 12,4 Millionen Euro für Öffentlichkeitsarbeit ausgegeben haben, die SPÖ zehn Millionen Euro. Die Opposition blieb hingegen bereits damals unter der nun gezogenen Grenze: Konkret will die FPÖ 4,3 Millionen Euro ausgegeben haben, das BZÖ 3,3 Millionen und die Grünen drei Millionen Euro.

Bei Verstößen gegen die Vorgaben des Transparenzpakets drohen Geldstrafen - gestaffelt, je nach der Höhe der Überschreitung. Beträgt die Übertretung mehr als 25 Prozent, werden beispielsweise zehn Prozent des Überschreitungsbetrages fällig.

Einzelne Kandidaten können bis zu 15.000 Euro für ihre persönliche Wahlwerbung ausgeben - ohne dass diese Summe unter den Sieben-Millionen-Deckel fällt.

(Red.)

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