Der Rechnungshofpräsident kritisiert die mangelnde Kontrollmöglichkeit der Parteifinanzen: "Es steht bei der Kontrolle Rechnungshof drauf, aber es ist nicht Rechnungshof drinnen."
Seit Dienstag gilt der Kostendeckel, laut dem die Parteien bis zum Wahltag am 29. September nicht mehr als sieben Millionen Euro in den Wahlkampf stecken dürfen. Abgerechnet wird allerdings erst im Herbst 2014, wenn die Rechenschaftsberichte der Parteien für das Jahr Wahljahr vorliegen. Wer die Kostengrenze gesprengt hat, muss dann 10 bis 20 Prozent des Überschreitungsbetrages als Strafe bezahlen. Doch ob wirklich alle von den Parteien getätigten Ausgaben erfasst werden können, bleibt abzuwarten.
So beklagte Rechnungshofpräsident Josef Moser am Dienstag gegenüber "Ö1": "Es steht bei der Kontrolle Rechnungshof drauf, aber es ist nicht Rechnungshof drinnen", sagt Moser, der in diesem Zusammenhang vor einem " Etikettenschwindel" warnt. Denn der Rechnungshof darf die Finanzen der Parteien nicht direkt einsehen, sondern nur einen Wirtschaftsprüfer mit der Einsicht betrauen.
Unklar sei derzeit auch, wie lange vor und nach dem Stichtag 9. Juli bereits gehängte Plakate zu sehen sind und welcher Anteil der Rechnung damit der Kontrolle unterliegt. Ein mögliches Schlupfloch bilden außerdem die Personenkomitees der Spitzenkandidaten. Dass deren Ausgaben den Parteien zugerechnet werden müssen, ist nämlich nicht klar geregelt. Der Politikwissenschafter Hubert Sickinger geht allerdings davon aus, dass sich die Parteien zumindest jene Personenkomitees zurechnen lassen müssen, deren Kampagne mit der Partei koordiniert wird, meinte er gegenüber "Ö1".
Bande zwischen Personenkomitees und Partei
Ob die SPÖ das geplante Personenkomitee für Kanzler Werner Faymann ihrem Wahlkampf zurechnen wird und ob die Einnahmen des Komitees als Parteispende verbucht werden, bleibt vorerst offen. Dies werde erst bei der "in den nächsten Wochen" geplanten Präsentation der Unterstützergruppe mitgeteilt, hieß es. VP-Generalsekretär Hannes Rauch betonte, seine Partei werde auf ein "klassisches Personenkomitee" verzichten. Zwar gebe es eine Unterstützergruppe für Spindelegger ("Anliegen für Österreich"), diese habe aber "mit der Partei nichts zu tun".
Nicht dem VP-Wahlkampf zugerechnet wird jedenfalls die Präsentation einer Studie über die Schaffung von Arbeitsplätzen durch die "Entfessellung" der Wirtschaft durch Spindelegger am Dienstag - "weil es mit der ÖVP nichts zu tun hat", wie der Vizekanzler betonte. Bezahlt worden seien Studie und Event von "Unternehmen Österreich 2025" - und da seien auch SP-nahe Unternehmer wie Hannes Androsch Mitglied, wie seitens der ÖVP betont wird.
Wie werbewirksam die Unterstützergruppen für Faymann und Spindelegger wirklich werden, bleibt abzuwarten. Bei den Landtagswahlen in Niederösterreich und Tirol haben die Personenkomitees jedenfalls mehr Geld für Inserate ausgegeben als so manche Kleinpartei, wie der APA vorliegende Zahlen von Focus Research zeigen. So investierte das Komitee für Niederösterreichs VP-Landeshauptmann Erwin Pröll im Jänner und Februar 200.000 Euro in Werbung, ebensoviel wie die Grünen. Das Komitee für Tirols VP-Landeshauptmann Günther Platter inserierte für 131.000 Euro - mehr als die Liste Fritz Dinkhauser (120.000 Euro).
Wahlkampfkostenbegrenzung
Das Limit gilt für die Zeit "zwischen der Festsetzung des Wahltages und dem Wahltag", folglich ab dem 9. Juli bis inklusive 29. September. In dieser Zeit darf jede Partei maximal sieben Millionen Euro ausgeben. Überschreitungen werden von der Parteienförderung abgezogen.
(APA/Red.)