Die Überprüfung von Handy- und Internetdaten ist in Österreich nicht nur Praxis. Sie kostet dem Staat auch Millionen an Steuergeldern.
Pünktlich zum EuGH-Verfahren in Luxemburg haben die zwei relevanten Ministerien aktuelle Zahlen zur Vorratsdatenspeicherung geliefert. So habe es in Österreich innerhalb eines Jahres insgesamt 312 Zugriffe auf Basis der Strafprozessordnung gegeben, berichtete das Justizministerium in einer parlamentarischen Anfragebeantwortung. Das Innenministerium berichtete von insgesamt acht Zugriffen durch die ihm unterstellten Behörden.
Insgesamt 326 "Anordnungen einer Auskunft" habe es von Inkrafttreten der Vorratsdatenspeicherung im April des vergangenen Jahres bis Ende März 2013 gegeben, beruft sich das Justizministerium auf den Rechtsschutzbeauftragten. In 14 Fällen sei es aber zu einer anderen Erledigung gekommen. Gegen elf Bewilligungen von Auskunftsanordnungen habe der Rechtsschutzbeauftragte zudem Beschwerde erhoben.
Wesentlich geringer ist die Zahl von Auskünften auf Basis der Vorratsdatenspeicherung, welche das Innenministerium nennt: Von 1. April bis 31. Dezember 2012 habe es acht Fälle gegeben, die durch das Sicherheitspolizeigesetz gedeckt sind.
Zahlen zur Vorratsdatenspeicherung lieferte auch das Verkehrsministerium: So habe man an Unternehmen, die sich für die Maßnahme rüsten mussten, bisher 2,26 Mio. Euro an Kostenersatz ausgezahlt. Die voraussichtliche Gesamtsumme wurde mit 8 Mio. Euro budgetiert.