Justiz

Gericht weist Anklage gegen Klimaaktivisten nach Aktion in Wien zurück

Anfang Mai färbte die letzte Generation den  Pallas-Athene-Brunnen vor dem Parlament grün.
Anfang Mai färbte die letzte Generation den  Pallas-Athene-Brunnen vor dem Parlament grün. APA / Letzte Generation
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Weil Klimaaktivisten der „Letzten Generation“ das Brunnenwasser vor dem Parlament grün färbten, brachte die Staatsanwaltschaft  Anklage wegen schwerer Sachbeschädigung ein . Das Gericht berief dagegen.

Das Wiener Landesgericht hat einen Strafantrag wegen des Verdachts der schweren Sachbeschädigung gegen Klimaaktivistin Anja Windl sowie einen weiteren 31-jährigen Klimaschützer zurückgewiesen. Die Staatsanwaltschaft verzichtete auf Rechtsmittel, wie am Montag bestätigt wurde. Basis für den Antrag war eine Aktion der „Letzten Generation“ beim Pallas-Athene-Brunnen vor dem Parlament am 4. Mai. Damals hatten die Aktivisten grünen Farbstoff in den Brunnen gekippt.

Beinahe wäre es damit zum ersten Strafprozess in Wien gegen Mitglieder der „Letzten Generation“ in Zusammenhang mit Protesten gekommen. Doch das Verfahren wurde eingestellt. Man folge dem Beschluss des Gerichts, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft der APA.

Bei dem Protest der „Letzten Generation“ am Morgen des heurigen 4. Mai kam erneut der aus bereits vergangenen Aktionen bekannte Farbstoff Uranin zum Einsatz. Nach der Aktion fielen laut Gericht Gesamtkosten in Höhe von 807,82 Euro für „Natursteinarbeiten“ sowie eine Analyse des Wassers an. Obwohl sich der Farbstoff noch am gleichen Tag auflöste, brachte die Staatsanwaltschaft am 4. Juli einen Strafantrag wegen schwerer Sachbeschädigung gegen die beiden Aktivisten ein und warf ihnen „Verunstaltung eines öffentlichen Denkmals“ vor.

Gericht erteilt Prozess eine Absage

Das Gericht erteilte einem möglichem Prozess nun eine Absage und argumentierte unter anderem mit der schnellen Auflösung der Chemikalie. „Am 4.5. wurde das Wasser im Brunnen zur weiteren Untersuchung auf Uranin beprobt. Die Probe wurde ins Labor überbracht, wobei die Probe bei Untersuchung bereits wieder klar und farblos war und keine Trübung aufwies“, heißt es in dem mit 20. Juli datierten Beschluss. Uranin sei zudem ein völlig unbedenklicher Stoff, der nur kurzfristig für eine Färbung des Wasser sorge, wird in dem Schreiben in Berufung auf das Labor-Gutachten ausgeführt. „Überdies sind die verursachten Kosten gering und das Auslassen des Wassers aufgrund der völligen Unbedenklichkeit und mangels gefahrenrelevanter Eigenschaften nicht zwingend notwendig.“ Es sei keine schwere Sachbeschädigung erkennbar, so das Gericht.

Windl sprach in einer Reaktion von einem „Repressionsversuch von Seiten der Staatsanwaltschaft“. „Das bestätigt die Legitimität unserer Proteste in Zeiten der weltweit eskalierenden Klimakatastrophe“, sagte die 26-Jährige. Ähnlich äußerte sich ihr Rechtsanwalt Clemens Lahner. Er nannte den Strafantrag „einen Versuch der Staatsanwaltschaft, eine friedliche und unschädliche Protestaktion zu kriminalisieren“ und sprach von einem „Exzess“, der nun durch das Gericht korrigiert worden sei.

Auf den Grund für die Einbringung eines Strafantrages angesprochen, erklärte die Staatsanwaltschaft nur in einem kurzen Statement, man sei „anderer Rechtsmeinung als das Gericht gewesen“ und habe den Tatbestand für das Delikt der schweren Sachbeschädigung als erfüllt angesehen. Die eingestellten Ermittlungen gegen Windl sind durchaus von Brisanz. Denn gegen die deutsche Studentin, die als eines der prominentesten Gesichter der Klimabewegung in Österreich gilt, läuft aktuell ein Verfahren, bei dem ihr die Ausweisung aus Österreich droht. (APA)

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