Justiz

Kurz wegen Falschaussage angeklagt

Jetzt ist es fix: Sebastian Kurz muss vor Gericht
Jetzt ist es fix: Sebastian Kurz muss vor GerichtAPA / Roland Schlager
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Der Prozess startet am 18. Oktober. Der Ex-Kanzler weist den Vorwurf der Falschaussage im Ibiza-U-Ausschuss erneut zurück.

Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz wird wegen Falschaussage im Ibiza-U-Ausschuss angeklagt. Das gab die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) am Freitag bekannt. Auch gegen Kurz‘ ehemaligem Kabinettschef Bernhard Bonelli und die frühere ÖVP-Vizeparteichefin Bettina Glatz-Kremsner, bis März 2022 Generaldirektorin der Casinos Austria und Vorstandsvorsitzende der Österreichischen Lotterien, wurde Strafantrag eingebracht.

Der Prozess am Wiener Landesgericht für Strafsachen beginnt am 18. Oktober. Die Verhandlung ist auf drei Tage anberaumt, die Urteile sollen am 23. Oktober fallen. Der umfangreiche Akt umfasst „mehrere Kisten“, der Strafantrag 108 Seiten.

Kurz: „Freuen uns darauf, wenn nun endlich die Wahrheit ans Licht kommt“

Kurz hatte bereits Freitagfrüh auf X (vormals Twitter) erklärt, er sei von Journalisten informiert worden, dass die Anklage unmittelbar bevorstehe. Es sei „wenig überraschend“, dass die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) „trotz 30 entlastender Zeugenaussagen“ Strafantrag stelle. Als „bemerkenswert und rechtsstaatlich nicht unbedenklich“ kritisierte der frühere Kanzler, dass Medien einmal mehr vor den Betroffenen informiert würden. Einmal mehr beteuerte Kurz auch seine Unschuld: „Die Vorwürfe sind falsch, und wir freuen uns darauf, wenn nun endlich die Wahrheit ans Licht kommt und sich die Anschuldigungen auch vor Gericht als haltlos herausstellen.“

Der Rechtsvertreter Glatz-Kremsners, der Wiener Strafverteidiger Lukas Kollmann, erklärte: „Die Entscheidung der WKStA, den nunmehr vorliegenden Strafantrag zu erheben, ist zur Kenntnis zu nehmen. Meine Mandantin ist jedoch sehr zuversichtlich, dass sie ihren Standpunkt gegenüber dem Gericht umfassend darlegen wird können und geht sie von einem positiven Verfahrensausgang aus.“

Berühmter Chat: „Kriegst eh alles, was du willst“

Die WKStA hatte bereits im Jänner ihren Vorhabensbericht an die Oberbehörden erstattet. Der Akt wanderte ins Justizministerium, das grundsätzlich keine Einwände gegen das Vorhaben der WKStA hatte, aber noch rechtliche Fragen. Daraufhin ging der Akt wieder zur WKStA und zur Oberstaatsanwaltschaft, Mitte Juli wieder ins Ministerium und Mitte August zurück zur WKStA.

Die Anklage betrifft nur den Vorwurf der Falschaussage. Die weiteren Ermittlungen im vom Ibiza-Video ausgelösten Casag-Verfahren laufen weiterhin. Im Kern geht es bei den Falschaussagevorwürfen um die Frage, wie intensiv der Ex-ÖVP-Chef unter Türkis-Blau in die Reform der Staatsholding Öbib zur Öbag involviert war. Bei seiner Befragung im Ibiza-U-Ausschuss im Juni 2020 spielte Kurz seine Rolle bei der Auswahl des Aufsichtsrats sowie bei der Bestellung des umstrittenen Ex-Öbag-Chefs Thomas Schmid herunter und sprach sinngemäß von normalen Vorgängen.

Die WKStA sah darin angesichts von Chatverläufen mögliche Falschaussagen. Kurz soll Schmid nämlich zwei Monate vor dessen Hearing zum Öbag-Chefposten signalisiert haben, dass alles „auf Schiene“ sei. Am 13. März 2019 folgte dann die, mittlerweile öffentlich breit bekannte, Konversation zwischen den beiden, in der sich Kurz erst bei Schmid für einen Termin bedankte. Darauf antwortete Schmid, Kurz möge ihn „nicht zu einem Vorstand ohne Mandate“ machen. Darauf wieder Kurz: „Kriegst eh alles, was du willst.“

Verurteilt werden kann Kurz jedenfalls nur, wenn er auch den Vorsatz hatte, falsch auszusagen. Der Ex-Kanzler bestreitet den Vorwurf. Im Fall einer Verurteilung drohen bis zu drei Jahre Haft. Gegen ein diversionelles Vorgehen, das beim Delikt der Falschaussage grundsätzlich möglich wäre, spricht sich die WKStA in ihrem Strafantrag explizit aus: Im gegenständlichen Fall komme diese „mangels Verantwortungsübernahme und zusätzlich auch aus generalpräventiven Gesichtspunkten nicht in Betracht“.(Red./APA))

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