Klage

Bank Austria gibt nach Niederlage gegen 3-Banken-Gruppe nicht auf

Die Unicredit-Tochter Bank Austria hält an den Verfahren gegen die 3-Banken-Gruppe fest.
Die Unicredit-Tochter Bank Austria hält an den Verfahren gegen die 3-Banken-Gruppe fest. Imago / Imago
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OGH lehnt Revision im Streit mit Oberbank, BTV und BKS ab. Bank Austria gibt sich optimistisch.

Wien. Das jüngste Urteil in der Causa Bank Austria gegen die 3-Banken-Gruppe prallt an der Uncredit-Tochter ab. Im schon länger schwelenden Streit mit der Oberbank, der BKS Bank und dem BTV hat der Oberste Gerichtshof (OGH) eine Revision der Bank Austria zurückgewiesen. Damit bestätigte der Gerichtshof eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Innsbruck vom Juni 2022. Das OLG hatte die Klage gegen die BTV damals als formal unzulässig und inhaltlich unbegründet beurteilt.

Beigelegt wird der Disput damit noch lange nicht. Denn die Bank Austria beabsichtigt „die anderen, offenen Verfahren konsequent weiterzuverfolgen“, heißt es in einer Aussendung der größten Einzelaktionärin bei Oberbank, BKS und BTV. Dabei dauert der Streit um Macht und Einfluss zwischen den zwei Parteien bereits seit 2019 an. Im Mittelpunkt des Streits stehen Kapitalerhöhungen unter den 3-Banken, die wechselseitige Verflechtungen aufweisen. Über eine Syndikatskonstruktion halten sie gemeinsam mit der Generali-Versicherung aneinander die Mehrheit.

Schadenersatz gefordert

Die Bank Austria äußerte den Verdacht, dass die Gruppe bei den Kapitalerhöhungen gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr und die im Aktiengesetz normierten Kapitalaufbringungsregeln verstoßen habe. Sie vermutet, dass aufgrund der ringförmigen Beteiligungen Kapitalerhöhungen, aus deren eigenem Vermögen bezahlt worden seien.

Im vergangenen Mai forderte die Bank Austria zudem, dass Oberbank und BKS ihre eigenen Vorstände auf Schadenersatz von insgesamt mehr als sechs Millionen Euro klagen. Es ging darum, dass Oberbank und BKS im Herbst 2022 ihr Syndikatsvorkaufsrecht nutzten und BTV-Aktien erwarben, die Wüstenrot angeboten hatte. Am selben Tag wurden diese zum Marktpreis an die G3B Holding (Generali) und die BTV Privatstiftung weiterverkauft. Daraus entstand ein Verlust.

»Die von der Unicredit gegen Oberbank und BKS eingeleiteten Parallelklagen sind damit ebenfalls abweisungsreif.«

Georg Eckert

Rechtsvertreter der BTV

In der jüngsten Abweisung ortet die Bank Austria aber auch positive Signale. Die Entscheidung stärke den Minderheitenschutz, da klargestellt worden sei, „dass Ringbeteiligungen wie im Falle der 3-Banken grundsätzlich nur bis durchgerechnet zehn Prozent zulässig“ seien, heißt es in einer Stellungnahme. Zusätzlich sei die Argumentation der Unicredit Bank Austria im Verfahren vor der Übernahmekommission vom OGH bestätigt worden, „indem klargestellt wurde, dass die 3-Banken-Gruppe mit der G3B sowie mit den Nebenintervenientinnen kein Mutter-Tochter-Verhältnis haben, was entsprechende Konsequenzen für die Beurteilung der Aktientransaktionen innerhalb der 3-Banken Gruppe“ haben werde. Der OGH habe den Anspruch von Minderheitenaktionären bestärkt, wonach diese veranlassen können, dass die Aktiengesellschaft gegen ihren eigenen Vorstand Schadenersatzansprüche geltend macht, wie das die Bank Austria im Falle des BTV Aktienverkaufs durch Wüstenrot bereits gemacht hat. 

Die 3-Banken-Gruppe fühlt sich ebenfalls bestätigt. „In der von der Unicredit vor bereits über vier Jahren losgetretenen intensiven juristischen Auseinandersetzung um die Eigenständigkeit und regionale Selbstständigkeit der BTV sowie ihrer Schwesterbanken hat der OGH den zentralen Argumenten der Unicredit nun unmissverständlich den Boden entzogen“, heißt es in einer Aussendung. Der Rechtsvertreter der BTV, Georg Eckert, erklärte, dass der Angriff gegen die Kapitalerhöhung beim Höchstgericht gescheitert sei. „Die von der Unicredit gegen Oberbank und BKS eingeleiteten Parallelklagen sind damit ebenfalls abweisungsreif.“ Man gehe jetzt davon aus, dass diese Klagen zurückgezogen werden. (APA/mad.)

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