Identität

Deutschland: Zu leicht zum anderen Geschlecht?

Die deutsche Regierung plant für diese Woche einen großen Schritt, um das Transsexuellengesetz aus dem Jahr 1980 abzuschaffen.
Die deutsche Regierung plant für diese Woche einen großen Schritt, um das Transsexuellengesetz aus dem Jahr 1980 abzuschaffen.Pohl, Alexander
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Im staatlichen Personenregister zwischen Mann, Frau oder einem dritten Status zu wechseln, soll einfacher werden als in Österreich. Zu einfach, sagen Kritiker.

Ein lang unter männlichem Vornamen bekannter Bürokollege, der nun lieber als Frau und somit als Bürokollegin angesprochen werden will. Schüler, die im Klassenzimmer nicht nach einem bestimmten Geschlecht eingeteilt werden möchten. Wer in Berlin lebt, zuckt bei solchen Erzählungen meist nur mit den Schultern. Was zumindest in der einzigen deutschen Metropole für viele alltäglich geworden ist, will die deutsche Regierung noch diese Woche mit einem neuen und lang erwarteten Gesetz flankieren.

1. Was genau plant die deutsche Regierung mit dem Selbstbestimmungsgesetz?

Das Selbstbestimmungsgesetz soll das derzeit geltende Transsexuellengesetz aus dem Jahr 1980 ersetzen. Dieses gilt als nicht mehr zeitgemäß. Einige Passagen wurden vom Verfassungsgericht aufgehoben – zum Beispiel die Pflicht, sich Geschlechtsmerkmale umoperieren zu lassen, um im staatlichen Register umgetragen zu werden, oder der Zwang für Eheleute, sich scheiden zu lassen. Wer derzeit sein Geschlecht wechseln will, muss sich untersuchen lassen und vor einem Amtsgericht zwei psychiatrische Gutachten vorlegen. Laut einer älteren Schätzung aus dem Familienministerium dauert dieser Prozess zwischen fünf und 20 Monate lang und kostet im Durchschnitt 1800 Euro.

Mit dem Selbstbestimmungsgesetz soll alles einfacher werden: Wer sein Geschlecht ändern will, gibt das dem Standesamt bekannt. Zur Auswahl stehen männlich, weiblich oder divers. Nach drei Monaten Wartefrist wird das neue Geschlecht eingetragen. Ein Alterslimit gibt es nicht: Unter-14-Jährige können mit Erlaubnis ihrer Eltern das Geschlecht und damit den Vornamen wechseln. Zwischen 14 und 18 Jahren soll das auch gegen den Willen der Eltern möglich sein. Im Konfliktfall entscheidet ein Familienrichter.

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