Rechnungshof

Zu wenig Hilfe für von Gewalt betroffene Frauen

Der Rechnungshof fordert nachhaltig wirksame Maßnahmen zum Schutz der von Gewalt betroffenen Frauen.
Der Rechnungshof fordert nachhaltig wirksame Maßnahmen zum Schutz der von Gewalt betroffenen Frauen.Imago/Michael Eichhammer
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Scharfe Kritik übt der Rechnungshof in Bezug auf den Schutz der von Gewalt betroffenen Frauen. Die Prüfer zeigen auf, dass eine langfristige, gesamteinheitliche Strategie fehlt.

Fehlende Ambulanzen, fehlende Daten, fehlende Unterstützung der Polizei, fehlende Maßnahmenkriterien bei Hochrisikofällen, zu wenige Richter mit einschlägiger Erfahrung: Das sind Kritikpunkte eines Rechnungshofberichts, der am Freitag veröffentlicht wurde. Der Rechnungshof kritisiert darin die fehlende Gesamtstrategie im Umgang mit von Gewalt betroffenen Frauen.

Gegenstand der Prüfung, die die Jahre 2018 bis einschließlich September 2022 beleuchtet hat, waren unter anderem der rechtliche Rahmen, der Einsatz der Ressourcen sowie die Aufteilung der Aufgaben zwischen Bund und Ländern, die für den Schutz von Frauen vor Gewalt zuständig sind.

Die im Bundeskanzleramt angesiedelte Sektion Frauen ist zwar die bundesweit koordinierende Stelle für Maßnahmen zum Gewaltschutz, verfügt jedoch weder über die rechtlichen noch über die finanziellen Ressourcen, um Maßnahmen auch durchzusetzen. Der Rechnungshof empfiehlt daher, dass das Bundeskanzleramt gemeinsam mit den zuständigen Ministerien und den Ländern strategische Schwerpunkte zur Eindämmung von Gewalt gegen Frauen festlegen sollte.

Datenlage fehlt

Generell mahnt der Rechnungshof zwar, dass es an nachhaltig wirksamen Maßnahmen fehle, hebt aber das in nahezu jedem Bundesland niederschwellige Angebot und die Frauenhelpline positiv hervor. Doch bei der Datenlage gibt es Aufholbedarf, wie der Rechnungshof festhält. Denn: „Die zur Verfügung stehenden Daten sind für sich allein nicht aussagekräftig, um Erkenntnisse zu den Ursachen und der Tatgeschichte sowie für zielgerichtete präventive Maßnahmen ableiten zu können.“

Festgehalten ist im Bericht auch der sogenannte „Gewalt in der Privatsphäre“-Support. Gemeint ist die Tätigkeit eines speziellen Supportteams, das Polizisten in Wien beim Einschreiten in sensiblen Bereichen unterstützt. Ziel des rund um die Uhr verfügbaren Dienstes ist, mithilfe eines speziellen Tools Hochrisikofälle frühzeitig zu identifizieren. Über die Grenzen Wiens hinaus gibt es allerdings keine vergleichbaren Unterstützungsstrukturen. Der Rechnungshof empfiehlt daher dem Innenministerium, sicherzustellen, dass ersteinschreitende Polizisten bundesweit ähnlich unterstützt werden.

Fortbildungspflicht für Richter?

Auch bezüglich der von Justizministerin Alma Zadić (Grüne) bereits vorgeschlagenen Gewaltambulanzen, die Gewaltspuren möglichst zeitnah als Beweismaterial sichern sollen, hält sich der Rechnungshof kein Blatt vor den Mund. Er mahnt, Rahmenbedingungen zu schaffen, damit die flächendeckende Einrichtung von Gewaltambulanzen auch zeitnah realisiert werden kann. Zadić hatte schon im Vorjahr Ambulanzen versprochen und heuer ihre Ankündigung wiederholt. Taten fehlen bisher.

Zudem müssten, laut Rechnungshof, Fallkonferenzen einheitlichen Kriterien bei der Abwicklung unterliegen. Sie dienen als Schutzmaßnahme für gefährdete Personen, bei denen alle beteiligten Institutionen zur Abstimmung an einen Tisch gebracht werden. Zwar stieg die Anzahl der durchgeführten Konferenzen, der Rechnungshof zeigt in seinem Bericht aber dennoch Verbesserungspotenzial auf. So würden Staatsanwaltschaften trotz Einladungen durch die Sicherheitsbehörde kaum an sicherheitspolizeilichen Fallkonferenzen teilnehmen.

Gegenstand des Berichts war auch die Sensibilisierung von Richtern. Diese müssen seit 2009 im Zuge ihrer Ausbildung einen zweiwöchigen verpflichtenden Dienst bei einer Opferschutz- oder Fürsorgeeinrichtung absolvieren. Für jene, die sich nicht bereits im Zuge ihrer Ausbildung mit dem Thema Gewalt gegen Frauen auseinandergesetzt hatten, bestand aber keine Pflicht, diese zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen. Der Rechnungshof empfiehlt daher, nötigenfalls eine Fortbildungsverpflichtung für Richter zu schaffen. Das Justizministerium zeigte sich bereits in seiner Stellungnahme dafür aufgeschlossen.

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