Analyse

Kinderschutz: Große Worte, kleine Erfolge

Der Fall um Schauspieler Florian Teichtmeister hat einiges ins Rollen gebracht.
Der Fall um Schauspieler Florian Teichtmeister hat einiges ins Rollen gebracht. APA
  • Drucken

Auf die Aufregung um Fälle wie dem Teichtmeisters folgte ein, so schien es, großer Schlag in Sachen mehr Kinderschutz, bessere Missbrauchsprävention. Was wurde aus den großen Ankündigungen der Regierung?

Der Anlass waren mehrere schwere Fälle: Sporttrainer, denen schwerer Missbrauch vorgeworfen wurde. Ein Pädagoge, der in Wien Kindergartenkinder missbraucht haben soll, dann der Fall Florian Teichtmeister, der am Dienstag wegen Besitzes und Herstellung digitaler Missbrauchsdarstellungen vor Gericht stehen soll.

Die Regierung nahm das zum Anlass für einen, schien es, großen Wurf: Höhere Strafen, mehr Prävention, große Kampagne, Kinderschutzkonzepte, usw. Was wurde aus den Plänen? Die Umsetzung gestaltet sich offenbar langwierig und komplex.

Und, in der Regierung sorgt das für Konflikte. Auf ÖVP-Seite spricht man von „zähen Verhandlungen“, davon, dass es „unverständlich“ sei, dass das Gesetz zur Strafverschärfung nicht fertig sei. Auf Grüner Seite sieht man das anders. Die Strafrechtsreform sei auf den Weg gebracht, während andere nicht geliefert hätten. Wie steht es im Detail?

Strafrecht

Kernstück der Reform sind Strafverschärfungen: Laut Gesetzesentwurf soll Herstellung oder Anbieten einer Vielzahl (ab 30 Fotos/Videos) von Missbrauchsdarstellungen künftig mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden. Bei Besitz von dargestelltem Kindesmissbrauch sollen statt einem bis zu zwei Jahre Haft drohen, wenn es sich um Missbrauchsmaterial mit Unmündigen handelt bis zu drei Jahre Haft – so der Entwurf, der seit dem Frühjahr vorliegt. Aktuell wird er überarbeitet. Ein Kritikpunkt aus den 28 Stellungnahmen, die in der Begutachtungsfrist abgegeben wurden: Die Reform würde nicht nur pädosexuelle Straftäter treffen, sondern Jugendliche kriminalisieren. Hat etwa eine 13-Jährige einvernehmlich Sex mit einem 14-Jährigen, ist das nicht strafbar. Überlässt sie diesem aber ein explizites Bild von sich, ist das auch jetzt strafbar, nach der Reform drohen dem 14-Jährigen aber 18 Monate Haft.

Auch in Debatte ist das Wording: „Pornografische Darstellung Minderjähriger“ soll laut Entwurf durch „bildliches sexualbezogenes Kindesmissbrauchsmaterial“ ersetzt werden. Expertinnen ist das zu sperrig und bagatellisierend. Die Kinderschutzorganisation „Möwe“ empfiehlt etwa, „Darstellung von sexuellem Kindesmissbrauch“ oder „Bildmaterial von sexualisierter Gewalt an Minderjährigen“ zu verwenden.

Aktuell ist man im Justizministerium dabei, Aspekte aus den Stellungnahmen in den Gesetzestext einzuarbeiten. Eine Beschlussfassung sei für den Herbst, ein Inkrafttreten noch in diesem Jahr anvisiert, heißt es.

Schutz an Schulen

Auch Verbesserungen an Schulen werden nun konkreter: Das Bildungsministerium hat im August eine Novelle des Schulunterrichtsgesetzes in Begutachtung geschickt. Die Maßnahmen für besseren Schutz vor physischer, psychischer und sexualisierter Gewalt umfassen einen Verhaltenskodex für alle Personen an Schulen. Alle drei Jahre sollen Risikoanalysen erstellt werden, auch soll es an jeder Schule ein Kinderschutzteam geben, und es sollen Regelungen zur Vorgangsweise bei möglichen Gefährdungen bis hin zu Betretungsverboten festgelegt werden.

Diese Novelle beinhaltet vieles, das in „Kinderschutzkonzepten“ geregelt werden kann. Dass solche Schutzkonzepte an allen Einrichtungen, die mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben, eingeführt werden, das wird seit langem gefordert. An Bundesschulen sollte ein entsprechender Gesetzesentwurf für verpflichtende Schutzkonzepte im ersten Halbjahr in Begutachtung gehen, das wurde nun offenbar anders geregelt.

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.