Arbeitszeithöchstgrenzen sollen wiederholt überschritten werden. Das Personal ortet eine Verletzung der Fürsorgepflicht. Die niederösterreichischen Landeskliniken sprechen von Einzelfällen und Ausnahmen.
Das regelmäßige Nichteinhalten der vorgeschriebenen Ruhephasen, das Überschreiten der Höchstarbeitszeitgrenzen und letztlich die Verletzung der Fürsorgepflicht durch die Missachtung des Arbeitsrechts – zahlreiche Mitarbeiter aus den psychiatrischen Abteilungen der beiden Landeskrankenhäuser Neunkirchen und Hollabrunn erheben schwere Vorwürfe gegen die Geschäftsleitung der niederösterreichischen Landesgesundheitsagentur (LGA), der Trägerin der Spitäler – also dem Pendant des Wiener Gesundheitsverbunds (WiGeV).
Einige wenige Ärzte würden sich an diesen Vorgängen freiwillig beteiligen und sich dabei eine goldene Nase verdienen. Die Rede ist von rund 3000 Euro netto. Pro Dienst.