Gastronomie

Wiener Schanigärten-Verbote im Winter fallen

Die neue Regel soll am 21. September im Wiener Landtag beschlossen werden und gilt rückwirkend ab 1. September.
Die neue Regel soll am 21. September im Wiener Landtag beschlossen werden und gilt rückwirkend ab 1. September.Die Presse
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Überraschende Einigung: Die Unterscheidung zwischen Winter- und Sommerschanigärten fällt weg.

Während der Corona-Pandemie durften Gastronomiebetriebe im Winter ihre Sommerschanigärten öffnen. Diese Sondererlaubnis wird nun zur Regel. Denn man habe die Erfahrungen der letzten drei Jahre evaluiert und darauf basierend eine „Systemumstellung“ erarbeitet, heißt es von Stadt und Wirtschaftskammer Wien (WKW).

Bisher waren für Winter- und Sommerschanigärten unterschiedliche Größen vorgegeben und sie mussten separat bewilligt werden. Diese Differenzierung fällt nun weg. Die Betriebe würden sich damit einen zeit- und kostenaufwendigen Auf- und Abbau ersparen und bekommen mehr Gestaltungsspielraum. Für die Stadt bedeute das einen geringeren Verwaltungsaufwand. Finanz- und Wirtschaftsstadtrat Peter Hanke (SPÖ) spricht demnach von einer „Win-win-Situation“.

Mit der Umstellung wird aber der Betrieb von Schanigärten ein wenig strenger geregelt. So müssen die Außenflächen im bewilligten Zeitraum immer betriebsbereit sein und dürfen auch bei niedrigen Temperaturen nicht als Lagerfläche benutzt werden. Gastronomen müssen zudem in ihren Schanigärten für „gesittetes Verhalten“ sorgen. Bei Verstößen können die Behörden den Gastronominnen und Gastronomen die Bewilligung für den Schanigarten für mindestens sechs Monaten entziehen.

Der Landtag wird die Reform am 21. September beschließen. Sie gelte dann rückwirkend ab 1. September, sagt eine Sprecher der WKW zur „Presse“. (schev)

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