Laut Justizministerium geht die Novelle bald durch den parlamentarischen Justizausschuss. Die ÖVP vermisst noch wichtige Schritte für den Beschluss. Das Teichtmeister-Urteil ist rechtskräftig.
„Zadić verschläft härteres Teichtmeister-Urteil“ titelte ein Boulevardmedium am Mittwoch. Denn die eigentlich noch vor dem Sommer geplante Verschärfung des Strafrechts sei nicht erfolgt.
Ein Beschluss vor dem Sommer hätte aber nichts an dem am Mittwoch gegen Florian Teichtmeister ausgesprochenen Urteil (zwei Jahre bedingt sowie bedingte Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum) geändert. Denn es „darf keine höhere Strafe als die im Zeitpunkt der Begehung der strafbaren Handlung angedrohte Strafe verhängt werden“, wie die Europäische Menschenrechtskonvention klarmacht. Eine Strafverschärfung würde daher nur künftige Täter betreffen. Trotzdem stellt sich die Frage: Was wurde aus der Strafrechtsnovelle?