Spar warf den Wettbewerbshütern den Einsatz von Spionagesoftware vor. Die Behörde bringt nun eine Anzeige wegen übler Nachrede und Verleumdung gegen den Konzern ein.
Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat eine Strafanzeige gegen den Handelskonzern Spar sowie deren Vorstandsvorsitzenden Gerhard Drexel wegen übler Nachrede und Verleumdung bei der Staatsanwaltschaft Wien eingebracht. Das berichtet das Nachrichtenmagazin "Format" in seiner morgen, Freitag, erscheinenden Ausgabe. BWB-Sprecher Stefan Keznickl bestätigte auf APA-Anfrage die Anzeige, wollte aber nicht auf nähere Details eingehen.
Der Handelskonzern behauptet, dass die Wettbewerbshüter bei der Hausdurchsuchung der Spar-Regionalzentrale Mitte August eine Spionagesoftware eingesetzt haben. Die Bundeswettbewerbsbehörde bestreitet diesen Vorwurf. "Diese Aussagen sind strafrechtlich relevant und stimmen nicht. Die Bundeswettbewerbsbehörde lässt sich das nicht gefallen", wird BWB-Anwalt Meinhard Novak von "Format" zitiert. Die Wettbewerbshüter ermitteln gegen Spar wegen des Verdachts von Preisabsprachen mit seinen Lieferanten.
Dem Spar-Konzern wurde die Anzeige bisher noch nicht zugestellt. "Der Inhalt ist uns noch immer nicht bekannt", so Spar-Sprecherin Nicole Berkmann zur APA.
Die Bundeswettbewerbsbehörde hat laut Spar bei einer Hausdurchsuchung verbotene Spionage-Software verwendet. Das Oberlandesgericht Wien, das den Befehl zur Razzia ausgestellt hat, weiß nichts davon.
Spar-Chef Gerhard Drexel sagt, die Bundeswettbewerbsbehörde habe illegale Spionagesoftware in den Konzern geschleust. "Herr Drexel schaut offenbar zu viel Science-Fiction", kontert die BWB.
Die Wettbewerbshüter haben sich zu früh gefreut. Nachdem Rewe wegen Preisabsprachen brav Bußgeld gezahlt hat, erweist sich Spar nun als härterer Brocken.
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