Bawag/Linz: Richter zieht erste Zwischenbilanz

PROZESS STADT LINZ GEGEN BAWAG: AKTENORDNER
PROZESS STADT LINZ GEGEN BAWAG: AKTENORDNERAPA/ROLAND SCHLAGER
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Die Gültigkeit des Swap-Geschäftes hänge von der Marktüblichkeit ab, so Richter Andreas Pablik. Er regt erneut Vergleichsgespräche an.

Mit der zweiten Einvernahme des Linzer Bürgermeister Franz Dobusch (SPÖ) ist am späten Freitagnachmittag die erste Runde im Zivilprozess der Stadt Linz gegen die BAWAG P.S.K. und umgekehrt zu Ende gegangen. Zum Schluss der Verhandlung machte Richter Andreas Pablik sein Angebot vom Prozessbeginn wahr und zog vor den Anwälten eine erste vorläufige Zwischenbilanz, "damit Sie sich wo festhalten können". Die nächste Tagsatzung ist für 6. Dezember geplant, einen weiteren Verhandlungsblock in noch unbestimmter Länge wird es ab dem 17. Februar 2014 geben.

"Das ist so nicht üblich, ich lege mich da nicht fest, ist nur eine Momentaufnahme und kann nur eine ungefähre Richtschnur sein", leitete der Richter die Ausführungen zu seiner bisherigen Rechtsmeinung ein. Diese könne sich in zwei Monaten auch wieder ändern, und keiner dürfe ihm deswegen böse sein. "Das sei keine Urteilsverkündung", betonte der Richter in Richtung der noch anwesenden Medienvertreter.

"Das Gericht hält fest, dass es derzeit hier von einer Gültigkeit des Geschäftes ausgeht, ausgenommen der Marktüblichkeit dieses Swaps", so der Richter. Falls die Marktüblichkeit nicht gegeben ist, würde dies zu einer Ungültigkeit des Vertrages führen. Aus den bisherigen Beweisergebnissen erschließe sich dem Gericht auch der Verdacht einer Fehlberatung insofern, als die verfassungsmäßigen Vorgaben an die Gemeinden auch in die Beratung einzubeziehen seien sowie die Notwendigkeit einer Beratung. Bezug nehme er dabei auch auf die Grenzen der Zulässigkeit auf Beratungsverzicht nach altem Recht. Offen sei auch, inwieweit ein Beratungsmangel - beispielsweise durch die Nichtbekanntgabe und Erläuterung eines von Beginn an negativen Marktwertes kausal für den Schaden war - vorliege, weil sich der Linzer Finanzdirektor Werner Penn, der den Vertrag mit der BAWAG abgeschlossen hatte, bisher der Aussage entschlagen hat. Vor diesem Hintergrund regte Richter Pablik erneut das Führen von Vergleichsgesprächen an.

Er sehe durchaus noch Potenzial auf beiden Seiten, positiv wie negativ, etwa was die Themen Beratungsmangel, Schadenminderungspflicht oder ein Mitverschulden betreffe, so der Richter weiter.

Nach diesem ersten Verhandlungsblock, bei dem viele der geplanten Zeugen aus Zeitmangel nicht einvernommen werden konnten, haben die Streitparteien nunmehr Zeit, neue Zeugen und Beweisanträge zu formulieren und bei Gericht vorzubringen.

Richter Pablik ermahnte die Anwälte beider Seiten aber auf ihre "Prozessförderungspflicht": er wolle keine Wiederholungen etc. Andernfalls wolle er von der gesetzlichen "Querulantenbestimmung" Gebrauch machen und Anträge zurückweisen.

Die Anträge werden am 6. Dezember erörtert. Dann wird auch der genauere weitere Prozessfahrplan festgelegt. Bisher hat man sich nur darauf geeinigt, dass der zweite Verhandlungsblock am 17. Februar 2014 beginnen soll.

(APA)

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