Quergeschrieben

Menschenrechte sind heilig, außer sie stören gerade

Das Grundrecht auf Privateigentum ist eine Voraussetzung von allgemeinem Wohlstand. Trotzdem wird es zunehmend unterminiert.

Privateigentum zu besitzen ist, so dachten wir bisher, ein unveräußerliches Menschenrecht. „Jede Person hat das Recht, ihr rechtmäßig erworbenes Eigentum zu besitzen, zu nutzen, darüber zu verfügen und es zu vererben“, heißt es etwa in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union.

Gastkommentare und Beiträge von externen Autoren müssen nicht der Meinung der Redaktion entsprechen.
>>> Mehr aus der Rubrik „Quergeschrieben“

Wenn es nach den Ideen der Retrolinken geht, die gerade eine Art kleine Renaissance erleben dürfen, sollte dieses Grundrecht freilich nicht für jene gelten, die seiner naturgemäß besonders bedürfen, nämlich die Besitzenden. Da ist mal die Rede davon, private Seegrundstücke öffentlich zugänglich zu machen und damit das Recht auf Privateigentum massiv zu beschneiden, mal davon, dem Red-Bull-Erben (und in der Folge wohl vielen anderen Reichen) einen Teil des Vermögens wegzunehmen oder zumindest den Besitzern eines besseren Einfamilienhauses in gehobener Lage Geld abzuknöpfen und damit ebenfalls ihren Besitz zu schmälern. 

Privatbesitz ist dieser kruden Denke zufolge kein Menschenrecht, sondern ein Ärgernis, das es zu beseitigen gilt. Was ja in der Geschichte immer ganz toll ausgegangen ist.

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.