Es gibt kein Grundrecht auf günstige Mieten in guten Innenstadtlagen.
Mit kaum einem Anliegen können Politiker so gut punkten wie mit dem Kampf gegen zu hohe Mieten. Kein Wunder, gibt es in Großstädten kaum ein Thema, das so sehr für Aufregung sorgen kann wie die Mietkosten. Wo wohnst du, und wie viel zahlst du? So lautet die Gretchenfrage des modernen Stadtbewohners.
Und ja, es ist vor allem für Menschen mit nicht so hohem Einkommen und für Familien mit Kindern in manchen Bezirken der Städte nahezu unmöglich geworden, Wohnungen zu finden, die als „leistbar“ empfunden werden. Dennoch sind staatliche Eingriffe in die Preisgestaltung der Vermieter falsch.
Sie bergen nämlich nicht nur die Gefahr, dass die Sanierung von Wohnungen vernachlässigt wird – ein Ergebnis, das etwa in der DDR schön zu sehen war. Sie widersprechen auch grundsätzlich der freien Marktwirtschaft. Wenn ein Vermieter jemanden findet, der ihm die hohe Miete zahlt, gibt es niemanden, der das unterbinden darf.
Das Wohnungsproblem lindern kann der Staat nur durch forcierten geförderten Wohnbau. Dieser mag oft nicht in den besten Lagen stattfinden. Aber so wie es kein Recht auf einen Porsche zum Preis eines Golf gibt, gibt es auch kein Recht auf billiges Wohnen in der Innenstadt.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 07.11.2013)