"Schuhrebell" Staudinger: Verwaltungssenat prüft FMA-Strafe

Heini Staudinger
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Gegen den Waldviertler Schuhersteller wurde eine Strafe wegen Verletzung des Bankwesengesetzes verhängt.

Für den Waldviertler Schuh- und Möbelproduzent Heini Staudinger, der wegen eines Finanzierungsmodells im Clinch mit der Finanzmarktaufsicht FMA liegt, geht der Behördenstreit in die nächste Runde: Am Dienstag wird dem Unternehmen zufolge beim Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) in Wien über seine Berufung gegen das Straferkenntnis der FMA wegen Verletzung des Bankwesengesetzes verhandelt. Gegen den "Schuhrebell" war eine Strafe von 2000 Euro verhängt worden, da er von Freunden, Kunden und Verwandten Darlehen entgegengenommen hatte, um die Entwicklung seiner Firma GEA zu finanzieren. Staudinger habe mithilfe dieser Darlehen seit 2003 in der Krisenregion Waldviertel 130 Arbeitsplätze geschaffen, betonte das Unternehmen in einer Aussendung.

Die juristische Auseinandersetzung treffe einen kritischen Punkt der aktuellen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Problematik, hieß es: Während die Banken mit Unsummen an Steuergeldern gerettet werden müssten, würden sie ihre ureigenste Aufgabe der Versorgung der Realwirtschaft mit Krediten immer schlechter erfüllen. Das gefährde vor allem Klein- und Mittelunternehmen. Mit der Interpretation der Kundendarlehen Staudingers als gewerbliches Einlagengeschäft werde eine sinnvolle, von vielen Bürgern gewünschte und wirtschaftlich produktive Finanzierungsform an eine Bankenkonzession gebunden und damit unmöglich gemacht.

Die Gesetzesinterpretation der FMA sei keineswegs zwingend, meint man bei GEA. Die strenge Rechtsprechung des VwGH (Verwaltungsgerichtshof) zum Begriff des Einlagengeschäfts habe bisher ausschließlich Finanzdienstleister betroffen. Staudinger wolle in seinem Verfahren aufzeigen, dass diese Rechtsprechung nicht auf realwirtschaftliche Unternehmen angewendet werden könne.

(APA)

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