Was auf die Junglehrer zukommt

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Im Prinzip sind die Würfel beim Lehrerdienstrecht gefallen. Welche Veränderungen das neue Modell bringt, und wo noch Adaptierungen absehbar sind.

Wien. Allzu große Veränderungen dürfte es während der parlamentarischen Behandlung des neuen Lehrerdienstrechts nicht mehr geben, wenn es nach der Regierung geht. Bestenfalls ein gewisses Entgegenkommen gegenüber der Lehrergewerkschaft. Über das eine oder andere Detail werde mit den Lehrergewerkschaftern wohl noch geredet werden, sagte Vizekanzler Michael Spindelegger (ÖVP) gestern nach dem Ministerrat. „Im Prinzip“, hieß es jedoch, „sind die Würfel gefallen.“ Das Regelwerk, das gestern im Ministerrat abgesegnet wurde, entspricht im Wesentlichen dem Entwurf, der im Sommer in Begutachtung geschickt wurde und zu dem es über 1700 großteils negative Stellungnahmen gab. Was auf neue Lehrer zukommt – und in welchen Punkten noch Adaptierungen absehbar sind.


•Fünf Jahre Übergang. Wer derzeit im Lehramtsstudium steckt, dürfte beim Berufseinstieg noch die Wahl haben zwischen altem und neuem Dienstrecht: Fünf Jahre lang können Junglehrer wählen, ob sie nach dem alten oder dem neuen Dienstrecht angestellt werden wollen. Der verpflichtende Startschuss für das neue Modell fällt erst mit September 2019. Ab dann gibt es nur noch das neue Dienstrecht. Hier dürfte sich nichts mehr ändern – die lange Übergangsfrist sieht die Regierung bereits als Entgegenkommen.
•Jeder wird Professor. Die größte – und auch zentralste – Neuerung zeigt sich anhand einer kleinen Veränderung: Künftig dürfen alle Lehrer den Titel Professor tragen. Das neue Dienstrecht ist für alle Lehrertypen einheitlich, bisher gab es unterschiedliche Regelungen für Landeslehrer (Volksschule, Hauptschule, Sonderschule, Berufsschule, Poly) und Bundeslehrer (Gymnasien sowie berufsbildende mittlere und höhere Schulen).
•Mehr Geld am Anfang. Für Junglehrer bedeutet das neue Dienstrecht auch mehr Geld in der Tasche. Jedenfalls am Anfang. Denn die Gehaltskurve ist künftig flacher – und startet höher. Das Einstiegsgehalt soll für alle Lehrer bei 2420 Euro brutto liegen, das sind um rund 400 (Pflichtschulen) bzw. 200 Euro (höhere Schulen) mehr als bisher. Dafür ist das letzte Gehalt mit 4330 Euro um 200 bis 800 Euro niedriger. Was die neue Gehaltskurve insgesamt bedeutet, darüber scheiden sich die Geister: Die Gewerkschaft warnt vor großen Verlusten über das ganze Erwerbsleben hinweg – die Regierung rechnet anders und betont, dass der Lebensverdienst gleich bleibt. Spielraum dürfte es hier keinen mehr geben.
•Mehr Unterricht. Ein weiterer Eckpunkt: die Erhöhung der wöchentlichen Unterrichtsverpflichtung auf 24 Stunden. Für die Pflichtschullehrer ist das ein Plus von zwei Stunden, für jene an den höheren Schulen sind es zum Teil bis zu sieben Unterrichtsstunden mehr pro Woche. Wer als Klassenvorstand oder Mentor arbeitet, darf bis zu zwei Stunden weniger unterrichten. Zuletzt im Gespräch: das Angebot der Regierung, einen weiteren Abschlag von zwei Stunden für jene Lehrer zu gewähren, die in höheren Schulen Hauptfächer unterrichten. Darüber könnte auch im Lauf der parlamentarischen Behandlung noch geredet werden.
•Neuer Berufseinstieg. Beim neuen Berufseinstieg meldete sogar ein ÖVP-Minister Änderungsbedarf an, nämlich Karlheinz Töchterle. Vorgesehen ist, dass Junglehrer eine einjährige sogenannte Induktionsphase durchlaufen. Das ist schon mit dem Bachelorabschluss erlaubt. Wenn binnen fünf Jahren nicht der Master folgt, ist eine Kündigung möglich – aber nicht Pflicht. Gefordert wird, dass Lehrer ohne Masterabschluss nach fünf Jahren verpflichtend gehen müssen. (red.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 20.11.2013)

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