Stadt haftet nicht für Wiener Wind

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Eine Frau, die in der Donaucity durch eine starke Böe gegen eine Mauer geschleudert wurde, erhält kein Schmerzengeld. Die Stadt habe keine Sicherungspflichten verletzt.

Wien. Eine Frau, die vom Wiener Wind weggeweht und verletzt worden war, blitzte nun vor dem Obersten Gerichtshof mit ihrer Klage ab. Sie hatte die Schuld für das Unglück der Stadt gegeben.

Der Unfall rückte im November 2008 in das mediale Interesse. Die 55-jährige sportliche und 70 Kilo schwere Frau geriet um neun Uhr früh in der Donaucity in den besonders starken Wind. Die Frau war vom Einkaufen auf dem Weg in das nahe Zuhause. Sie ging in Richtung der Marcel-Prawy-Promenade, kommend vom nicht versperrten Durchgang an der südwestlichen Kante des Ares-Towers. Durch den starken Wind wurde sie gegen eine Betonmauer geschleudert. Sie erlitt einen Armbruch, zahlreiche Hautabschürfungen und eine Gehirnerschütterung. Zwischen 110 und 115km/h betrug die höchste Böengeschwindigkeit zur Unglücksstunde bei der Wetterstation Hohe Warte. Der Unglücksort in der Donaucity galt als besonders windanfällig. Es hatte sogar Beschwerden an die Volksanwaltschaft gegeben.

Die Klage der Frau stützte sich auf zwei Punkte: Zum einen sei die Stadt Wien privatrechtlich Wegehalterin der Marcel-Prawy-Promenade und habe dort keine Warnhinweise zum Wind aufgestellt. Zudem hafte die Stadt auch nach dem Amtshaftungsgesetz. Denn sie habe Baubewilligungen zu leichtfertig erteilt. Der Ares-Tower sei gegenüber dem ursprünglichen Plan um 90Grad gedreht worden. Die Stadt habe aber kein Windgutachten in Auftrag gegeben, obwohl der Turm die Fallwinde verstärke. Die Baubewilligung für den Ares-Tower war 1999 erteilt worden. 2007 wurde die Errichtung des Palladiums, einer Veranstaltungshalle südwestlich des Towers, bewilligt. Auch dieser Bau, so die Klage, habe zum Unfallzeitpunkt den Wind verstärkt.

Das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen wies die Klage ab. Der Anrainerin sei bekannt gewesen, dass es an dieser Stelle sehr windig sein könne. Warnschilder hätten also keinen Sinn gehabt. Einen Windsack aufzustellen könnte helfen. Aber damit würde man einem Wegehalters zu viele Pflichten auferlegen. Die Baubewilligung für den Tower falle der Stadt auch nicht zur Last: Verstärkter Wind sei keine leicht erkennbare Folge einer Baubewilligung. Schließlich spiele beim Wind immer eine Rolle, wie nach Ausstellen der Baubewilligung für ein Bauwerk die übrige Gegend ausgestaltet werde. Die Folgen einer Baubewilligung in puncto Wind seien „in ihrer Abschätzbarkeit viel zu unspezifisch, um einen konkreten Maßstab für eine Baubewilligung begründen zu können“.

Wie gefährlich ist die Gegend?

Erörtert wurde im Prozess auch ein Gutachten aus dem Jahr 2006. Damals hatte die Gesellschaft, die die Gebäude errichtete, eine Windkomfortuntersuchung zur Carl-Auböck-Promenade in der Donau-City in Auftrag gegeben. Laut dem Gutachten waren die Windgeschwindigkeiten in der Gegend bereits ohne Bebauung „in einem für den Komfort von Passanten sensiblen Bereich“. Der Wind werde aber durch das Zusammenspiel mit dem Tower und einem Wohngebäude verstärkt. Der Gutachter kam jedoch zum Ergebnis, dass die Gebäude im Untersuchungsgebiet im Vergleich zu anderen urbanen Gebieten kein erhöhtes Gefährdungspotenzial haben. Er schlug aber vor, drei Spoiler in einer Linie entlang der Carl-Auböck-Promenade aufzustellen, um die Windsituation zu verbessern. Die Maßnahme wurde nicht gleich umgesetzt, dies begründete die Gesellschaft mit Problemen bei der Feuerwehrzufahrt.

Die Frau berief, auch das Oberlandesgericht Wien und der Oberste Gerichtshof (1 Ob 177/13f) entschieden jedoch gegen sie. Am Unfallstag hätten Windverhältnisse geherrscht, wie sie nur alle fünf Jahre vorkommen, betonten die Höchstrichter. Der Stadt könne man nicht vorwerfen, nach dem Gutachten nicht gehandelt zu haben. Denn dieses sei nicht von ihr in Auftrag gegeben worden. Und die Wiener Bauordnung habe nicht vorgesehen, dass man vor einer Bewilligung die Windfolgen für Passanten untersuchen müsse. Die Frau erhält kein Schmerzengeld.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 02.12.2013)

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