Der Weisung letzter Schluss?

Das Weisungsrecht ist gar nicht das größte Problem. Es schürt aber Misstrauen.

Das Weisungsrecht über die Staatsanwälte werde politisch nicht missbraucht. Sagt nicht nur der Minister, sondern auch der Anwälte-Präsident. Ist also alles paletti im Justizsystem?

Leider nicht. Denn ein Justizsystem ist nur gut, wenn die Bevölkerung ihm vertraut. Das Weisungsrecht aber ist – sei es zu Recht oder zu Unrecht – ein Synonym für das Misstrauen in einen Justizminister geworden. Verständlich also, wenn man Alternativen sucht. Doch die oberste Weisungsspitze muss immer dem Parlament verantwortlich sein. Einen Staat im Staat, auf den die Volksvertretung gar nicht mehr einwirken kann, darf es nicht geben. Unabhängig müssen Richter sein. Staatsanwälte sollen weisungsgebunden sein – gegenüber einem Minister oder einem neuen Bundesstaatsanwalt.

Ein Weisungsrecht zu schaffen, dem alle vertrauen, ist wichtig. Zu suggerieren, dass das Weisungsrecht das größte Problem sei, aber ist falsch. Wichtig wäre die Schaffung klarer Zivilgesetze, die Entscheidungen (etwa, ob Mieter oder Vermieter Reparaturen zahlen) nicht auf Gerichte abwälzen. Oder ein gerechtes Strafrecht. Wenn das Weisungsrecht so reformiert wird, dass man einem Justizminister wieder vertraut und er sich auf andere Aufgaben konzentrieren kann, dann wäre der große Wurf gelungen.

philipp.aichinger@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 08.01.2014)

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