In Fällen, in die Politiker oder Prominente verstrickt sind, gibt es kaum Weisungen seitens des Justizministers.
Die Zahl der Weisungen der Justizminister ist in den vergangenen fünf Jahren von sieben im Jahr 2009 kontinuierlich auf 42 im Jahr 2013 angestiegen, berichtet "Der Standard" in seiner Mittwoch-Ausgabe. Allerdings betrafen die wenigsten Weisungen "clamorose Fälle", in die Politiker oder Prominente verwickelt waren, versicherte Sektionschef Christian Pilnacek.
Konkret habe die kürzlich abgelöste VP-Justizministerin Beatrix Karl 2013 in nur drei solcher Causen von ihrem Weisungsrecht Gebrauch gemacht, und das auf Basis der Expertise der Sektion "Strafrecht". Ob sie dabei über Einstellungen, weitere Beweismittelerhebungen oder auch Anklagen entschieden hat, muss bis zum Ende der Verfahren vertraulich gehandhabt werden, um die Unabhängigkeit der Gerichtsbarkeit zu wahren.
Warum sich die Zahl der Weisungen seit 2009 versechsfacht hat, erklärt Pilnacek zum einen damit, dass bei möglichen Verstößen gegen das NS-Verbotsgesetz von ganz oben die Arbeit der Staatsanwaltschaften genauer überprüft wird. Zum anderen würden auch bei vielen individuellen Beschwerden von Bürgern Weisungen entgegen der Vorhaben der Staatsanwaltschaften erteilt.
Brandstetter will derzeitiges Weisungsrecht abschaffen
Der neue VP-Justizminister Wolfgang Brandstetter hat erst am Montag bekräftigt, dass er für die Abschaffung des ministeriellen Weisungsrechts in der derzeitigen Form eintritt. Außerdem bekundete er "persönlich starke Sympathien" für die Einschränkung der Berichtspflicht der Staatsanwaltschaften.
(APA)