Bestverdiener im Cockpit: Was Lufthansa-Piloten verdienen

The tail of a decommissioned Lufthansa aircraft is pictured at Frankfurt airport
The tail of a decommissioned Lufthansa aircraft is pictured at Frankfurt airportREUTERS
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Die AUA-Mutter Lufthansa wird wieder gestreikt. Schon seit zwei Jahren gibt es keine Einigung auf einen neuen Gehaltstarif.

Bei der AUA-Mutter Lufthansa wird Anfang April erneut gestreikt. Seit zwei Jahren kann sich der Luftverkehrskonzern mit seinen Piloten nicht auf einen neuen Gehaltstarif einigen. Für zusätzlichen Zündstoff sorgt der Umstand, dass Lufthansa zum Jahresende sowohl die betriebliche Altersversorgung als auch die sogenannte Übergangsversorgung für das fliegende Personal gekündigt hat. Die Pilotengewerkschaft "Vereinigung Cockpit" (VC) sprach in diesem Zusammenhang von einer "Kriegserklärung".

Lufthansa-Piloten gehören heute mit ihrem verantwortungsvollen Job zu den bestbezahlten Angestellten Deutschlands. Nach Unternehmensangaben steigen junge Flugoffiziere nach der zweijährigen, zum guten Teil selbstbezahlten Flugschule mit einem Grundgehalt von 55.500 Euro ein, das inklusive Zulagen für Schichtdienst und Flugstunden ein Anfangsgehalt von rund 73.000 Euro ergeben kann.

Bis zu 255.000 Euro brutto

Nahezu jedes Jahr folgt nun nach dem sogenannten Senioritätsprinzip die nächste Gehaltsstufe. Nach derzeit 23 Schritten ist die oberste Kapitänsstufe mit einem Grundgehalt von 193.000 Euro erreicht, inklusive Zulagen können das dann mehr als 255.000 Euro brutto werden. In der nunmehr aufgekündigten Übergangsversorgung erhält ein Ex-Kapitän bis zur gesetzlichen Pension in der Regel bisher 124.000 Euro. Als Pensionist sind dann 54.000 Euro Betriebspension und rund 23.000 Euro gesetzliche Pension drin.

Laut Lufthansa entsprechen die Gehälter in etwa denen anderer europäischer Ex-Staatsfluglinien wie Air France oder British Airways. Deutlich weniger verdienen die Flugzeugführer in den USA, bei Low-Cost-Carriern oder zwischengeschalteten Dienstleistern. Gesucht werden Piloten unter anderem in China und im Mittleren Osten, wo auch steuerfreie Einkommen locken.

Nun soll sich an den Verträgen einiges ändern. Hier eine Zusammenfassung der Konfliktfelder:

  • Gehaltsanpassungen: Die Lufthansa-Piloten erwarten sich regelmäßige Gehaltserhöhungen, die mindestens die Inflation ausgleichen und sie am Produktivitätszuwachs teilhaben lassen. Die Verhandlungspositionen sind weit voneinander entfernt: Aktuell hat die VC die Forderungen für zwei Jahre bis Mitte 2014 auf rund 10 Prozent addiert. Lufthansa will hingegen erst im Jahr 2016 eine Tabellensteigerung um 3 Prozent zahlen und bis dahin mit erfolgsabhängigen Einmalzahlungen arbeiten, die auch ganz wegfallen können, wenn die operative Marge im Passagiergeschäft nicht stimmt. Nach bisher vorliegenden Geschäftszahlen aus dem dritten Quartal hätte es bei der mitten in einem riesigen Sparprogramm steckenden Gesellschaft für 2013 schon mal keine Einmalzahlung gegeben.
  • Übergangsversorgung: Bis zum Jahreswechsel konnten Piloten mit frühestens 55 Jahren mit bis zu 60 Prozent ihrer Bezüge in den Vorruhestand gehen. Lufthansa sieht keine Rechtsgrundlage mehr für die Übergangsversorgung, weil Lufthansa-Kapitäne im September 2011 vor dem Europäischen Gerichtshof erstritten haben, bis zur internationalen luftfahrtrechtlichen Grenze von 65 fliegen zu dürfen. Aus Sicht der Gewerkschaft macht aber das bisherige Endalter von 60 Jahren nach deutscher Rechtsprechung auch tarifpolitisch Sinn, weil die Alten Platz für Jüngere machten und zudem das Unternehmen Teile der sehr hohen Gehälter der Alt-Kapitäne spare.

    Lufthansa argumentiert mit den laufenden hohen Kosten: Im Schnitt müssten jährlich zusätzlich 8 Prozent des Pilotengehalts für die Übergangspension zurückgelegt werden. Nach geltender Rechtslage könnten Kabinenmitarbeiter bis zum gesetzlichen Pensionsalter fliegen, die Piloten bis 65, so dass eine Übergangsversorgung nicht mehr nötig sei. Für zwei Jahre will das Unternehmen die alten Regelungen noch anwenden, ohne sie juristisch anzuerkennen.
  • Lizenzverlustversicherung: In der Übergangsversorgung ist auch eine von der Lufthansa bezahlte Versicherung enthalten, die bei Verlust der Pilotenlizenz mit Zahlungen eintritt. Diese Regelung bleibt nach Lufthansa-Lesart trotz der Kündigung weiter in Kraft. Die Piloten müssen sich auch privat gegen den Lizenzverlust absichern, indem sie ganz am Anfang ihrer Laufbahn eine entsprechende private Versicherungspolizze abschließen.
  • Betriebspensionen: Wie andere Unternehmen auch hat Lufthansa bis jetzt ein Betriebspensionssystem, das den Beschäftigten im Voraus bestimmte monatliche Zahlungen garantiert. Im Schnitt erhalten die Kranich-Pensionisten monatlich 700 Euro Betriebspension. Den Pensionsansprüchen liegen allerdings Rendite-Erwartungen zwischen 6 und 7 Prozent zugrunde, die derzeit am von Niedrigzinsen geprägten Kapitalmarkt nicht zu erzielen sind. Das Unternehmen will künftig nur noch die Höhe seines Zuschusses garantieren, nicht aber die auszuzahlende Pension.

Verhandelt werden muss das mit allen Beschäftigtengruppen, die auf ihre bisher erworbenen Ansprüche pochen können. Wird keine Lösung gefunden, gelten für die Stammbeschäftigten die alten, von Lufthansa einseitig gekündigten Bestimmungen weiter. Eine schnelle Einigung mit allen Gewerkschaften scheint daher unwahrscheinlich. Nachteile erleiden zunächst nur Neueingestellte, die keinerlei Zusagen zu Betriebspensionen erhalten.

(APA/dpa)

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