Strasser habe sich als Lobbyist bezeichnet, "tatsächlich ist er aber ein käuflicher Politiker", sagt die Grünen-Abgeordnete Moser.
Die Grünen nehmen das Urteil in der Causa Strasser zum Anlass, wieder eine Verschärfung des Lobbyistengesetzes zu fordern. Sie treten für ein vollständiges Lobbyisten-Register samt deren Aufträge und Kunden, härtere Sanktionen bei Verstößen sowie eine Einsichtnahme des Parlaments ein.
"Der Fall Strasser muss zu transparentem Lobbyistengesetz führen", sagte die Grünen-Abgeordnete Gabriela Moser, die auch den Korruptions-Untersuchungsausschuss leitete. Derzeit gebe es lediglich eine "Placebo-Regelung". Der am Donnerstag erneut - nicht rechtskräftig - zu Haft verurteilte ehemalige Innenminister habe sich als Lobbyist bezeichnet, "tatsächlich ist er aber ein käuflicher Politiker". Das österreichische Lobbyistengesetz, so Moser, wäre aber ohnehin nicht auf Strasser anwendbar gewesen. "Seine Umtriebe sind aber ein Anlass in Österreich ein ordentliches Gesetz zu machen."
Der "wesentliche Mangel" der derzeitigen Regelung ist für die Grün-Abgeordnete der "Teil A" der Datenbank: Dort werden die einzelnen Aufträge der Lobbyisten eingetragen. "Das wäre die wesentliche Information um den Einfluss nachzuvollziehen. Genau dieser Teil ist aber nicht öffentlich", bemängelt Moser. Das Gesetz im Zuge des Untersuchungsausschusses 2012 werde selbst von der Branche als "schlecht und völlig unzulänglich" bezeichnet.
Was die Grünen geändert haben wollen: Auch die Firmenaufträge selbst und nicht nur Lobbyisten und kontaktierte Funktionsträger sollen Einblick in die Auftragslage bekommen. Diesbezüglich solle man sich an den USA orientieren, wo dies wesentlich transparenter dargestellt werde. Moser vermisst in Österreich Kontrollmöglichkeiten für die Öffentlichkeit und die Politik. "Empfindliche Strafen inklusive Berufsverbot" solle es bei unvollständigen und falschen Meldungen geben.
Zudem fordert Moser bei einem Wechsel zwischen Politik bzw. hoher Verwaltung und Wirtschaft eine "Abkühlphase". Eine Kommission müsste schließlich die Vereinbarkeit bzw. Unvereinbarkeit feststellen. Auf EU-Ebene werde dies künftig verankert.
(APA)