Karl-Heinz Grassers Gegenoffensive läuft an

Former Austrian Finance Minister Grasser talks to the media as he arrives at court in Vienna
Former Austrian Finance Minister Grasser talks to the media as he arrives at court in Vienna(c) REUTERS (HEINZ-PETER BADER)
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Gegen seinen früheren Steuerberater hat Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser Klage eingebracht. Diese Woche wird im Handelsgericht Wien verhandelt.

Wien. Am Anfang war der 21.November 2013 vorgemerkt. Karl-Heinz Grasser bat aber, die Verhandlung zu verschieben. So trug Richter Manuel Friedrichkeit vom Handelsgericht Wien den 27.Jänner 2014 in seinen Kalender ein. Kurz davor wurde er krank. Als neuer Termin wurde der 27.März, also der kommende Donnerstag, festgesetzt. Und diesmal wird es wohl wirklich ernst: Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser betritt die Gerichtsbühne. Und zwar als Kläger. Beklagter ist sein früherer Steuerberater, Peter Haunold.

Den Hintergrund der Klage bilden Grassers Steuerprobleme. 4,95 Millionen Euro soll das einstige Mitglied der schwarz-blauen Bundesregierung laut einem Bericht der Finanz hinterzogen haben. Der Vorwurf bezieht sich auf Grassers Engagement für Julius Meinl, also die Tätigkeit in der Meinl Power Management. Bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft läuft – abgesehen von anderen Ermittlungen, Stichwort: Buwog – ein Finanzstrafverfahren gegen Grasser.

Grasser will den Spieß umdrehen

Dieser dreht nun den Spieß um. Nicht er bzw. seine Valuecreation GmbH hätte jenes international aufgesetzte Geflecht aus Stiftungen und Gesellschaften ersonnen, das ihm nun so viel Ungemach einträgt. Konstrukteur sei vielmehr sein damaliger Steuerberater Haunold (auch dieser ist Beschuldigter im Finanzstrafverfahren) gewesen.

Insofern ist es aus Grassers Sicht nur konsequent, eine Schadenersatzklage – aktueller Streitwert 412.284,88 Euro – einzubringen. Übrigens: Nicht nur Haunold, auch die Beratungsfirma Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH (Haunold ist Deloitte-Partner) findet sich auf Beklagtenseite. Beide Parteien bestreiten das Klagsvorbringen. Haunold sagt, Grasser habe die ihm dargelegte Firmenstruktur eigenmächtig abgeändert.

Die Klage entstammt der Feder eines durchaus prominenten Juristen: Ex-Justizminister Dieter Böhmdorfer, seinerzeit ebenfalls Mitglied im Kabinett Schüssel, längst wieder als Anwalt tätig, hat sie verfasst und schreibt etwa: „Die beklagten Parteien (Deloitte, Haunold) haben ohne Auflagen und Vorgaben den klagenden Parteien (Valuecreation, Grasser) eigenverantwortlich zu einem Firmenkonstrukt geraten, das zumindest hypertroph und unnötig kostenaufwendig ist.“

Finanzstrafverfahren nicht erwartet

Dass das Konstrukt obendrein später einmal zu einem Finanzstrafverfahren führen könnte, sei ursprünglich nicht zu erwarten gewesen, erklärt Böhmdorfer der „Presse“. 2009 sei es von der Finanz anerkannt worden, nicht aber von der Korruptionsstaatsanwaltschaft. Diese habe gemeint: Grasser habe höchstpersönliche Leistungen erbracht, diese hätten nicht über eine Kapitalgesellschaft versteuert werden dürfen. Doch dieser Ansatz sei erstmals Mitte 2008 aufgebracht worden. Vorher habe man das nicht wissen können.

Ob Grassers Klage durchgeht, bleibt abzuwarten. Indes muss die Staatsanwaltschaft über etwaige Anklagen wegen Abgabenverkürzung oder etwa wegen der Buwog-Affäre entscheiden. Letztere ist immer noch nicht aufgearbeitet. Der Vorwurf, Grasser habe einen Teil der Provision für den Buwog-Verkauf kassiert, ist bisher unbewiesen. Die Anklagebehörde wartet weiter auf Unterlagen, die bei einem Wirtschaftstreuhänder in der Schweiz sichergestellt wurden. Es gilt die Unschuldsvermutung.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 24.03.2014)

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